Nach Kapitel 6 der DGUV Information 205-003, vfdb 12/09-01 oder VdS 3111 ist für den Brandschutzbeauftragten eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich. Fortbildungsveranstaltungen sind innerhalb von drei Jahren mit mindestens 16 UE à 45 Minuten zu besuchen. Die Teilnahme ist zu dokumentieren und muss auf Nachfrage von Behörden, Brandschutzdienststellen, Versicherungen etc. nachgewiesen werden können. Ist dies gewährleistet, ist das Zertifikat weiter gültig. Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und/oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne dieser DGUV Information erforderlich.