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Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen
Regelmäßige Funktionsprüfungen sicher durchführen
Seminar2 Tage
DEPräsenz / Live Online
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.
Zur Vertiefung der gelernten Inhalte stehen Ihnen unsere digitalen Lernkarten Brandschutztüren und -tore und Feststellanlagen 365 Tage zur Verfügung.
Zur Vertiefung der gelernten Inhalte stehen Ihnen unsere digitalen Lernkarten Brandschutztüren und -tore und Feststellanlagen 365 Tage zur Verfügung.
- Sie erhalten das Fachwissen, um die regelmäßigen Funktionsprüfungen sicher durchzuführen.
- Sie gewährleisten die Funktionsfähigkeit der im Brandfall entscheidenden Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen.
- Sie erwerben den aktuellen Kompetenznachweis einer Fachkraft für die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen.
- Tag 1
- Einführung in Bauprodukte und Bauteile
- Feuer- und Rauchschutzabschlüsse allgemein
- Normung der Feuerschutzabschlüsse
- Übersicht: geltendes Regelwerk, DIN EN-Normen
- Besonderheiten bei Fluchttüren
- Anforderungen an die Prüfung von Drehflügeltüren und Schiebetoren
- Zulässige Änderungen an Feuerschutzabschlüssen
- Verantwortung und Pflichten seitens Bauherrn, Betreiber, Arbeitgeber und der Befähigten Person
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Tag 2
- Inhalte der DIN EN 14637
- Anforderungen an Feststellanlagen laut DIBt-Bauartgenehmigung
- Verantwortung und Pflichten seitens Bauherrn, Betreiber, Arbeitgeber und Fachkraft für Feststellanlagen
- DIN 14677 Teil 1 und 2
- Funktion und Bestandteile von Feststellanlagen
Zertifikat der TÜV SÜD Akademie
- Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen).
- Sie verfügen über herstellerspezifische Kenntnisse der Feststellanlagen.
- Sie erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen:
- Abschluss mit elektrotechnischem, elektromechanischem, mechanischem oder artverwandtem Bezug oder
- mindestens dreijährige nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten oder
- Geselle/Facharbeiter gemäß DIN 14675 (Phase Instandhaltung)
- Die Norm DIN 14677 Teil 1 und 2 ist im Seminarpreis inbegriffen.
- Fachkräfte für Feststellanlagen müssen gem. DIN 14677-2 ihren Kompetenznachweis alle fünf Jahre durch Auffrischungsschulungen aktualisieren.
- Für die Wartung von Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtung auch Bestandteil einer Brandmeldeanlage ist (Typ 2 und 4), benötigen Sie zusätzlich die Kompetenz als Instandhalter von BMA nach DIN 14675.
- Für Brandschutzbeauftragte kann dieses Seminar als Fortbildung gem. DGUV-I 205-003 bzw. vfdb 12-09/01 mit 16 UE bei Präsenzdurchführung bzw. 8 UE bei Onlinedurchführung angerechnet werden.
- Am Ende dieser Seite finden Sie die Informationen zur Online-Prüfung, die bei Online-Veranstaltungen zum Tragen kommen.
- Personen, die für den sicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen verantwortlich sind
- Personen, die die wiederkehrende Funktionsprüfung durchführen
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
