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Berichte der Feuerwehren über Brandereignisse zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer eine Gefahr für die Betroffenen darstellt. Gefährdungen treten vor allem durch unvorbereitete Evakuierung oder Räumung, panische Flucht und schweres Fehlverhalten auf. Grund hierfür ist die meist völlig unzureichende Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen auf den Ernstfall. Die Arbeitsstättenverordnung die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.3 verpflichtet daher den Arbeitgeber, die Mitarbeiter zur Evakuierung zu unterweisen. Ebenso muss in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans geübt werden, wie sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Um auf den Notfall bestmöglich vorbereitet zu sein, lernen Sie in diesem Seminar, was Sie beachten müssen, damit eine Evakuierung erfolgreich durchgeführt werden kann: Von den rechtlichen Grundlagen, über Flucht- und Rettungspläne, der Organisation der Ersten Hilfe bei solchen Übungen bis hin zu praktischen Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evakuierungsübungen.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen/neue Vorschriften/nützliche Informationsquellen
- Änderungen aus der Novellierung der ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge“
- DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung"
- VDI 4062 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall“ und VDI 4062 Blatt 2 „Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten“
- Gestaltung der Flucht- und Rettungswege
- Evakuierungs-/Räumungskonzept, Brandschutzordnung, Alarmpläne
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
- Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Absprachen mit der Feuerwehr und Organisation der Ersten Hilfe
- Evakuierungs- und Räumungsprobleme
- Technische Hilfsmittel für Räumung und Evakuierung
- Zu erwartendes Verhalten Betroffener und abzuleitende Maßnahmen
- Erforderliche Dokumentation
- Auswertung und Konsequenzen für die Praxis
Dauer
1 TagTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
- Personen, welche die Evakuierung des Unternehmens organisieren sollen
- Brandschutzbeauftragte
- Verantwortliche Führungskräfte und Manager von
- Behörden, Ämtern, Universitäten, Schulzentren
- Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
- Einkaufszentren, Kaufhäusern, Industrie- und Gewerbebetrieben
- Versammlungsstätten und weiteren öffentlich zugänglichen Bauwerken
- Mitarbeiter im Facility Management und in Liegenschaftsverwaltungen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
Voraussetzung
Kenntnisse im Bereich Brandschutz sind von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforderlich.Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieHinweis
- Dieses Seminar eignet sich insbesondere zur Durchführung direkt in Ihrem Unternehmen.
- Sie erhalten zwei Weiterbildungspunkte Arbeitsschutz und einen Weiterbildungspunkt Brandschutz beim VDSI.
- Für Brandschutzbeauftragte kann dieses Seminar als Fortbildung gem. DGUV-I 205-003 bzw. vfdb 12-09/01 mit 8 UE bei Präsenzdurchführung bzw. 4 UE bei Onlinedurchführung angerechnet werden.
Ihr Nutzen
- Sie kommen Ihrer Fürsorgepflicht nach der Verkaufs- und Arbeitsstättenverordnung und den aktuellen Arbeitsstättenregeln nach.
- Sie sichern dadurch eine sichere und schnelle Evakuierung von Arbeitnehmern und Besuchern .
- Sie vermeiden Panikausbrüche und Fehlverhalten im Ernstfall.
- Aus den praktischen Erfahrungen unserer Trainer erkennen Sie, wo Gefahren und Fallstricke lauern und wie Sie Fehler durch sorgfältige Planung vermeiden können.