Menschenleben zu retten hat im Falle eines Brandes oberste Priorität – Sprachalarmanlagen (SAA) erfüllen hier eine entscheidende Funktion. Die Erfahrung der Feuerwehren zeigt, dass Qualitätsprobleme bei installierten Sprachalarmanlagen nicht nur in der technischen Beschaffenheit der Geräte liegen, sondern an den Fehlern, die bei Planung, Montage oder Instandhaltung gemacht werden. Dem sollen die DIN 14975 und die DIN EN 16763 entgegenwirken: Sie fordert, dass die für die Planung und Errichtung von Sprachalarmanlagen Verantwortlichen über Fachkenntnisse verfügen müssen. Der Nachweis wird durch das Bestehen der Prüfung zur "verantwortlichen Person" erbracht. Auch wenn die Normen keine Gesetze sind, stellen sie den aktuellen Stand der Technik dar und werden bei Schadensfällen und Begutachtungen herangezogen. Mit unserer Kompaktschulung sind Sie auf der sicheren Seite: Wir frischen Ihre bereits vorhandenen Fachkenntnisse im Bereich der Brandmeldetechnik auf und vermitteln Ihnen die normativen Anforderungen. Nach erfolgreicher Teilnahme und anschließender Prüfung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle für Brandmeldeanlagen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH erhalten Sie die geforderten Zertifikate "Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und nach DIN EN 16763". Eine "verantwortliche Person" gemäß DIN 14675-2 ist unter anderem Voraussetzung, um sich als Fachbetrieb für Sprachalarmanlagen gemäß der DIN 14675-1/-2 und DIN EN 16763 zertifizieren zu lassen.
- Sie erwerben fundierte Kenntnisse zu den Anforderungen an elektroakustische Notfallwarnsysteme.
- Mit der Doppelzertifizierung nach DIN 14675 und DIN EN 16763 erfüllen Sie die deutschen und europäischen Vorgaben.
- Sie können Sprachalarmanlagen normgerecht aufbauen, betreiben und instandhalten.
- Sie stellen sicher, dass die Sprachalarmierung im Ernstfall funktioniert.
- Historie, Anwendungsbereich
- Normen und Richtlinien
- DIN 14675
- DIN EN 16763
- VDE 0833-4
- Elektrotechnische Details: MLAR, Notstromversorgung etc.
- Grundlegende Anforderungen
- Aufbau und Betrieb
- Konzept, Planung und Projektierung von Sprachalarmanlagen
- Installation, Inbetriebsetzung und Abnahme von Sprachalarmanlagen
- Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen
- Sprachalarmzentrale
- Zugangsebenen
- Betriebszustände
- Störungen
- Notfallmikrofone
- Besprechung des Prüfungsfragenkatalogs und der Planungsaufgaben
- Tipps und Tricks der Sachverständigen
- Abschlussprüfung
Personenzertifikat durch TÜV SÜD Industrie Service (akkreditierte Stelle)
Für die Teilnahme an der Prüfung und Qualifikation zur verantwortlichen Person ist eine der nachgenannten Qualifikationen erforderlich:
- Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund nach DQR Niveau 5 (Dipl.-Ing., Bachelor, Master, Meister oder staatlich geprüfter Techniker) und höher oder
- Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund nach DQR Niveau 4 (Geselle / Facharbeiter) oder höher und 3-jährige Berufserfahrung in den beantragten Phasen
- Für die Prüfung zur verantwortlichen Person für Sprachalarmanlagen benötigen Sie die Normen DIN 14675, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4. Bitte bringen Sie diese zum Seminar mit.
- Es wird dringend empfohlen, sich schon im Vorfeld mit der DIN VDE 0833-4 und dem Prüfungsfragenkatalog zu beschäftigen, da es sich um ein Kompaktseminar handelt.
- Sie erhalten 2 Weiterbildungspunkte Arbeitsschutz beim VDSI.
- Für Brandschutzbeauftragte kann dieses Seminar als Fortbildung gem. DGUV-I 205-003 bzw. vfdb 12-09/01 mit 16 UE angerechnet werden.
- Planer, Monteure, Inbetriebsetzer, Abnehmer, Instandhalter
- Sachverständige, Gutachter, Prüfer und Betreiber von Sprachalarmanlagen
Sachverständige von TÜV SÜD