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Mit der Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien vom 20.01.2017 (BGBl. I S. 94) wurde die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) neu gefasst. Unter anderem wurde die Verpflichtung, die Sachkunde durch den Besuch von regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen aufrechtzuerhalten, neu eingeführt. Mit unserer behördlich anerkannten Fortbildung können Sie Ihre Sachkunde nach ChemVerbotsV für 6 Jahre aufrechterhalten und Ihr Fachwissen aktualisieren. Neben der Wiederholung von Grundlagenkenntnissen informieren wir Sie über die relevanten Änderungen und Entwicklungen der zu beachtenden europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen. Sie erfahren die aktuellen Änderungen und Entwicklungen der ChemVerbotsV und weiterer relevanter Rechtsvorschriften wie z. B. der REACH-Verordnung, der CLP-Verordnung, des Pflanzenschutzmittel- und des Biozidprodukterechts, der Gefahrstoffverordnung sowie des Abfall- und Gefahrgutrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den fachlichen Erkenntnisgrundlagen im Bereich der Chemikaliensicherheit und angrenzender Rechtsgebiete. Sie weisen mit der Fortbildung nach, dass Sie über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz inklusive Biozide und Pflanzenschutzmittel auf dem neuesten Stand sind und weiterhin Ihre verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen können.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen – Änderungen und Neuerungen im nationalen und europäischen Gefahrstoffrecht
- REACH – Überblick
- Wesentliche Merkmale der Stoffeigenschaften
- Vorschriften bei der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung sowie dem Umgang mit Gefahrstoffen
- Toxikologische sowie physikalische und chemische Eigenschaften wichtiger Stoffe und Stoffgruppen – Wiederholung und Vertiefung
- Verordnung (EU) 2019/1148 (Ausgangsstoffe für Explosivstoffe) und die Auswirkungen auf den Handel
- Biozide und Pflanzenschutzmittel
Dauer
1 TagTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
- Sachkundige, die eine entsprechende Prüfung nach § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV (ehemals § 5) für die umfassende Sachkunde erfolgreich abgelegt haben
- Sachkundige, die die Sachkunde durch eine anderweitige Qualifikation nach § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (ehem. § 5 ChemVerbotsV) erworben haben:
- Apotheker,
- Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure,
- Pharmazeutisch-technische Assistenten oder Apothekenassistenten,
- Drogisten,
- Geprüfte Schädlingsbekämpfer,
- Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer.
Voraussetzung
Sachkunde nach Chemikalien-VerbotsverordnungAbschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieHinweis
Für die Aufrechterhaltung der erworbenen Sachkunde muss eine der Art der Sachkunde mindestens entsprechende Fortbildung besucht werden.Ihr Nutzen
- Sie erhalten Ihre Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) aufrecht.
- Sie kennen die relevanten Änderungen und Entwicklungen der zu beachtenden europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen.
- Sie sind über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz inklusive Biozide und Pflanzenschutzmittel auf dem neuesten Stand.