Die Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragten) ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Nach § 64 Abs. 1 WHG müssen Gewässerbenutzer Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellen, wenn das Unternehmen an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten darf, oder wenn eine behördliche Anordnung nach § 64 Abs. 2 WHG erfolgt ist.
Unseren Fachkundelehrgang für Gewässerschutzbeauftragte können Sie in 3 Varianten buchen:
✔ Präsenz: Die Schulung findet vor Ort, in einem unserer Training Center statt.
✔ Virtuelles Klassenzimmer: Alle Vorteile eines Präsenzseminars, wo immer Sie wollen. Sie wählen sich zu einem bestimmten Termin ins virtuelle Klassenzimmer ein und werden live und online von einem Trainer geschult. Stellen Sie Fragen, tauschen Sie sich mit anderen Teilnehmern aus oder arbeiten Sie in Gruppen zusammen – ganz wie vor Ort.
✔ Blended Training: Beim Blended Training erhalten Sie das Beste aus zwei Welten: eine intensive Betreuung in den Phasen der Live Trainings sowie große Flexibilität in den Selbstlernphasen. Durch flexibles Lernen im Vorfeld bereiten Sie sich online nach Ihrem eigenen Zeitplan und in Ihrem Lerntempo auf das Live Training vor.
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