Immissionsschutz und Störfall - Seminare


Lehrgänge für Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte

Saubere Luft ist eine wesentliche Lebensgrundlage. Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter zu schützen.

Das BImSchG schreibt vor, dass die Neuerrichtung und Änderung bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus müssen Anlagensicherheit und Emissionswerte für Luftschadstoffe und Gerüche eingehalten und überwacht werden. Das BImSchG verlangt unter anderem, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, die den Betreiber in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes beraten.

Bei Betrieben mit einem Störfallpotenzial gemäß Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fordert die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) mindestens einen Störfallbeauftragten. Beide Beauftragte müssen über entsprechendes Fachwissen verfügen, d.h. unter anderem an einem staatlich anerkannten Lehrgang teilgenommen haben und mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildungsmaßnahme besuchen.

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