2113004
Fortbildung für Störfallbeauftragte im Sinne des § 9 der 5. BImSchV
Kenntnisse des Störfallbeauftragten auffrischen und vertiefen
Präsenztraining1 TagPräsenz Training
Als Störfallbeauftragter haben Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe. Diese verlangt fundiertes, aktuelles Know-how für einen störungsfreien Betrieb der Anlagen, um im Störfall die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Aus diesem Grund schreibt § 9 der 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) vor, dass Störfallbeauftragte mindestens alle zwei Jahre an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Die Teilnahme des Beauftragten an diesen Lehrgängen ist auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. In diesem Kurs erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse, um Ihre Aufgaben als Störfallbeauftragter weiterhin erfüllen zu können. Sie werden über den aktuellen Stand im nationalen und europäischen Störfallrecht informiert und kennen die für Ihren Aufgabenbereich relevanten Neuerungen im technischen Bereich. Durch die praxisorientierte Vermittlung anhand zahlreicher Fallbeispiele sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.
- Sie als Störfallbeauftragter kommen Ihrer Fortbildungspflicht nach.
- Ihr Know-how zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen ist auf aktuellem Stand.
- Sie erhalten praktische Hinweise für einen störungsfreien Betrieb der Anlagen.
- Neuerungen im Störfallrecht in Deutschland und Europa
- Angrenzende Rechtsbereiche
- Der Störfallbeauftragte in der Praxis
- Sicherheitsbericht, Alarm- und Gefahrenabwehrplan
- Neue Regelungen zur Anlagensicherheit
- Musterkonzepte zur Störfall-Verordnung
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Praktische Fallbeispiele
- Diskussion zu ausgewählten Themen
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Störfallbeauftragte sowie andere Fachleute in Industrie, Wirtschaft und Behörden, die sich mit Fragen der Störfallproblematik befassen.
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie