2115107
REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien)
Chemikalien EU-konform produzieren und importieren
Seminar1 Tag
DELive Online
Wer chemische Stoffe oder Gemische verwendet, verarbeitet, behandelt, abfüllt, mischt oder lagert, kommt um REACH nicht herum. Die 2007 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien will sicherstellen, dass in der EU nur noch Stoffe hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden, die die Gesundheit und Umwelt nicht schädigen. Dazu muss jeder, der eine Chemikalie in einer Menge von über einer Tonne pro Jahr produziert oder importiert, diese registrieren lassen – ansonsten darf sie in der EU nicht in den Verkehr gebracht werden. Wer die Chemikalie nur anwendet, muss überprüfen, ob ihre Verwendung bei der Registrierung berücksichtigt ist. Damit geht die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien von den staatlichen Stellen weitgehend auf die Industrie über.
Unser Seminar macht Sie rundum fit für REACH. Sie können erkennen, ob und in welchem Umfang die EU-Verordnung auf Ihr Unternehmen anzuwenden ist. Sie können einschätzen, welche Aufgaben und Pflichten auf Sie zukommen, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Unser Seminar macht Sie rundum fit für REACH. Sie können erkennen, ob und in welchem Umfang die EU-Verordnung auf Ihr Unternehmen anzuwenden ist. Sie können einschätzen, welche Aufgaben und Pflichten auf Sie zukommen, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
- Sie sind zu REACH umfassend informiert.
- Sie kennen die Aufgaben und Pflichten und Fristen, die mit der REACH-Verordnung auf Sie zukommen.
- Sie erhalten Anleitungen zur Umsetzung der EU-Verordnung.
- Verhältnis zwischen REACH und anderen chemikalienrechtlichen Normen
- Geltungsbereich von REACH
- Registrierung
- Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs)
- Zulassung: zulassungspflichtige Stoffe (SVHC-Stoffe)
- SCIP-Datenbank
- Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
- Pflichten des nachgeschalteten Anwenders
- Kommunikation in der Lieferkette
- Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-Verordnung
- Zuständigkeit deutscher Behörden und Überwachung
- Gebühren und Rechtsschutz
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
- Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen und Gemischen
- Nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen und Gemischen, das heißt Unternehmen, die chemische Stoffe oder Gemische verwenden, verarbeiten, behandeln, abfüllen, mischen, lagern etc.
- Führungskräfte auf allen Ebenen
- Beauftragte Personen
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
