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Störfallbeauftragter - Fachkundelehrgang nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Einen Störfall verhindern beziehungsweise begrenzen
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Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, müssen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen. Der Störfallbeauftragte muss gemäß 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) über praktisches und theoretisches Wissen verfügen. In diesem staatlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV geforderten fachlichen Kenntnisse, die für Ihre Aufgaben als Störfallbeauftragter erforderlich sind. Unsere langjährig erfahrenen Sachverständigen, Rechtsanwälte und Fachdozenten aus der freien Wirtschaft vermitteln Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Themen informativ und praxisnah und bereiten Sie so bestens auf Ihre künftigen Aufgaben vor.
Ihre Vorteile
- Sie erwerben die geforderten Kenntnisse für Ihre Aufgaben als Störfallbeauftragter nach BImSchG und 5. BImSchV.
- Sie erhalten wertvolle Tipps für die Praxis von unseren Spezialisten für Anlagensicherheit.
- Sie lernen einen Störfall in Ihrem Betrieb zu vermeiden bzw. zu begrenzen.
- Sie profitieren vom branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch.
Inhalte im Überblick
- Rechtliche Grundlagen
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts, des Rechts der technischen Sicherheit und des technischen Arbeitsschutzes
- Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
- Funktion, Rechte, Pflichten und Praxis des Störfallbeauftragten
- Chemische Grundlagen
- Gefahrstoffrecht
- Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die in der Anlage bestimmungsgemäß vorhanden sind oder bei einer Störung entstehen können sowie deren mögliche Auswirkungen im Störfall
- Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Emissionen und Immissionen bei Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs
- Anlagen- und Sicherheitstechnik
- Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Sicherheitstechnik
- Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Störfallauswirkungen
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Sicherheitsmanagement und Kommunikation
- Sicherheitskonzept und -managementsystem (SMS)
- Sicherheitsbericht
- Aufstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a und § 11 der Störfall-Verordnung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Wichtige Hinweise
Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Nr. 1 und 3 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV.
Zielgruppe
Betreiber/innen genehmigungsbedürftiger Anlagen, die gemäß § 58a BImSchG in Verbindung mit der 5. BImSchV und der 12. BImSchV einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen müssen, Mitarbeiter/-innen von Behörden, Berufsgenossenschaften, IHK, Immissionsschutz- und Ge-wässerschutzbeauftragte, Sachverständige, Sicherheitsfachkräfte und -ingenieure, Mitarbeiter/innen von Umweltschutzorganisationen, Verbänden, Versicherungsgesellschaften, Mitarbeiter/innen von Ingenieur- und Gefahrstoffbüros, die später als externe Beauftragte arbeiten wollen.
Trainer
Sachverständige von TÜV SÜD, Fachdozenten aus der Industrie und Rechtsanwälte