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Wer eine genehmigungsbedürftige Anlage gemäß Anhang I der 5. BImSchV betreibt, muss nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen. Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz muss gemäß 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) über praktisches und theoretisches Wissen verfügen.In diesem staatlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV geforderten fachlichen Kenntnisse, die für Ihre Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz erforderlich sind. Unsere erfahrenen Sachverständigen, Rechtsanwälte und Fachdozenten aus der freien Wirtschaft und von Behörden vermitteln Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte praxisorientiert und bereiten Sie so optimal auf Ihre neuen Aufgaben vor.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutzrechts
- Aufbau und Ziele der Umweltgesetzgebung, insbesondere BImSchG mit seinen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
- Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG
- Behördliche Überwachung
- Funktion, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
- TA Luft; Beurteilung von Luftschadstoffen
- Bewertung von Gerüchen
- Messtechnik zur Überwachung von Emissionen
- Ausbreitungsmodelle, gesetzliche Grundlagen
- Lärm und Erschütterungen
- Chemische und physikalische Eigenschaften von (Luft)-Schadstoffen
- Emissionserklärung nach der 11. BImSchV
- Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik
- Sparsame und effiziente Energieverwendung
- Vermeiden, Vermindern und Verwerten von Abfällen
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Dauer
5 TageTrainer
Sachverständige von TÜV SÜD, Fachdozenten aus der Industrie und RechtsanwälteTeilnehmerkreis
Betreiber/innen genehmigungsbedürftiger Anlagen, die gemäß § 53 BlmSchG in Verbindung mit der 5. BlmSchV einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen müssen, Mitarbeiter/innen von Messstellen, Behörden, Sachverständige, Sicherheitsfachkräfte und -ingenieure/innen, Mitarbeiter/innen von Ingenieur- und Gefahrstoffbüros, die später als externe Beauftragte arbeiten wollen, Mitarbeiter/innen von Berufsgenossenschaften, Gutachter/innen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieHinweis
Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 7 Nr. 1 und 3 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV.Ihr Nutzen
- Sie erwerben die geforderten Kenntnisse für Ihre Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz nach BImSchG und 5. BImSchV.
- Sie kennen Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen.
- Sie lernen Emissionen zu überwachen und zu begrenzen.
- Sie profitieren vom branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch.