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Nach § 64 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden Gewässerbenutzer verpflichtet, Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen, wenn das Unternehmen an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten darf oder wenn eine behördliche Anordnung nach § 64 Absatz 2 WHG erfolgt ist. Abwasser ist gemäß § 54 Absatz 1 WHG sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser. Gewässerschutzbeauftragte beraten den Betreiber und die Beschäftigten in allen Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Weiterhin kontrollieren sie die Einhaltung von Vorschriften, Auflagen und Bedingungen und überprüfen die Abwasseranlagen hinsichtlich Funktion, Wartung und vorgeschriebener Messungen. Außerdem unterweisen Gewässerschutzbeauftragte die Betriebsangehörigen über die Gewässerbelastungen, die der Betrieb verursacht und wie diese verhindert werden können. Schließlich arbeiten sie bei der Entwicklung geeigneter Verfahren zur Vermeidung und Verminderung des Abwasseranfalls mit. Für diese verantwortungsvolle Position verlangt das WHG in Verbindung mit § 55 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dass Gewässerschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Fundierte Kenntnisse über die wesentlichen Gesetze und Verordnungen an Beispielen aus der Praxis erwerben Sie in unserem Fachkundelehrgang.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Europäische Wasserrahmenrichtlinie
- Wasserhaushaltsgesetz
- Oberflächengewässerverordnung
- Grundwasserverordnung
- Abwasserverordnung
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV
- Eigenüberwachungsverordnung (bundeslandspezifisch)
- Gefahrstoffverordnung
- Strafgesetzbuch
- Umwelthaftungsrecht
- Umweltschadensgesetz
- Umweltinformationsgesetz
- Betriebsanweisungen, Dienstanweisungen
- Haftungsrechtliche Fragen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Indirekteinleiter, Direkteinleiter
- Anwendungen in der Praxis, insbesondere Durchführung der Eigenüberwachung, zum Beispiel Jahresbericht
Dauer
3 TageTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie, von Behörden und Betrieben sowie RechtsanwälteTeilnehmerkreis
Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, die für den Gewässerschutz verantwortlich sind und die Funktion eines Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen sollen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieHinweis
Diesen Lehrgang können Sie auch als Blended Training buchen (siehe Produktnummer 2111107).Ihr Nutzen
- Sie erwerben Fachkenntnisse für Gewässerschutzbeauftragte entsprechend WHG.
- Sie erhalten Kenntnisse rund um das Thema Gewässerschutz.
- Sie lernen wie Sie den Betreiber in Fragen des Gewässerschutzes beraten können.