Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz - Fachkundelehrgang (Grundlage § 66 WHG)
Kenntnisse im Gewässerschutz erwerben
Gewässerschutzbeauftragte beraten den Betreiber und die Beschäftigten in allen Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Weiterhin kontrollieren sie die Einhaltung von Vorschriften, Auflagen und Bedingungen und überprüfen die Abwasseranlagen hinsichtlich Funktion, Wartung und vorgeschriebener Messungen. Außerdem unterweisen Gewässerschutzbeauftragte die Betriebsangehörigen über die Gewässerbelastungen, die der Betrieb verursacht und wie diese verhindert werden können. Schließlich arbeiten sie bei der Entwicklung geeigneter Verfahren zur Vermeidung und Verminderung des Abwasseranfalls mit. Für diese verantwortungsvolle Position verlangt das WHG in Verbindung mit § 55 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dass Gewässerschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Fundierte Kenntnisse über die wesentlichen Gesetze und Verordnungen an Beispielen aus der Praxis erwerben Sie in unserem Fachkundelehrgang.
Ihre Vorteile
- Sie erwerben Fachkenntnisse für Gewässerschutzbeauftragte entsprechend WHG.
- Sie erhalten Kenntnisse rund um das Thema Gewässerschutz.
- Sie lernen wie Sie den Betreiber in Fragen des Gewässerschutzes beraten können.
Inhalte im Überblick
- Rechtliche Grundlagen
- Europäische Wasserrahmenrichtlinie
- Wasserhaushaltsgesetz
- Oberflächengewässerverordnung
- Grundwasserverordnung
- Abwasserverordnung
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – AwSV
- Eigenüberwachungsverordnung (bundeslandspezifisch)
- Gefahrstoffverordnung
- Strafgesetzbuch
- Umwelthaftungsrecht
- Umweltschadensgesetz
- Umweltinformationsgesetz
- Betriebsanweisungen, Dienstanweisungen
- Haftungsrechtliche Fragen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Indirekteinleiter, Direkteinleiter
- Anwendungen in der Praxis, insbesondere Durchführung der Eigenüberwachung, zum Beispiel Jahresbericht