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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss, das heißt schriftlich beauftragte und dafür geschulte Personen, die den Betreiber beraten und Kontrollfunktionen ausüben. Der Beauftragte erstattet dem Betreiber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Absatz 1 Nummer 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Absatz 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Abfall benötigen. Gemeinsam mit unseren Experten erarbeiten Sie praxisbezogen die Themen, die für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind. Integriert sind die angrenzenden Bereiche wie Lagerung und Beförderung von Abfällen sowie insbesondere die Gefahrgutvorschriften, mit denen Sie konfrontiert werden. Auch die Haftung des Einzelnen und des Unternehmens im Entsorgungsbereich sowie die Verantwortlichkeiten werden Ihnen erläutert. Durch die praxisgerechte Vermittlung der Inhalte sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.Gesamtpreis (Brutto)
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Rechtssystematik
- EU- und nationale Gesetze und Verordnungen im Bereich Abfall
- Vorschriften des Umweltrechts
- Straf- und Ordnungsrecht; Haftungsrecht
- Nachweisführung (Umgang mit dem Abfallverzeichnis [AVV], Nachweisverordnung, elektronische Nachweisführung, Abfallregister)
- Beförderung, Vermittlung
- Gefahrgutrecht
- Beförderung im In- und Ausland
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Makler und Händler
- Entsorgungsfachbetrieb: der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb, Anforderungen und Vorteile
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
- Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
- Entsorgungsanlagen; Anlagenbetrieb
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten
- Betriebsorganisation
Dauer
5 TageTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie, von Betrieben sowie RechtsanwälteTeilnehmerkreis
Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, die zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden und/oder für Entsorgung, Lagerung und Beförderung von Abfällen zuständig sind
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD AkademieHinweis
- Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2 AbfBeauftrV.
- Der Besuch der Veranstaltung „Fachkundelehrgang gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV” oder „Fachkundelehrgang gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV” bei der TÜV SÜD Akademie innerhalb eines Vierteljahres kann angerechnet werden.
Ihr Nutzen
- Sie erwerben die geforderten Kenntnisse für Ihre Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Abfall nach KrWG und AbfBeauftrV.
- Sie kennen die Grundlagen des Abfallrechts und der angrenzenden Rechtsbereiche.
- Sie lernen wie Sie Abfall sicher entsorgen können.