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Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung -eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel
Sichere Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
Seminar2,5 Tage
DEPräsenz
Unser Sachkundelehrgang informiert Sie über die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz und bereitet Sie so auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel gemäß § 11 ChemVerbotsV vor.
- Sie werden intensiv auf die Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde entsprechend § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel vorbereitet.
- Sie lernen gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sicher in den Verkehr zu bringen.
- Einführung in das Chemikalienrecht und sonstige gefahrstoffrelevante Vorschriften
- Tangierende Rechtsnormen zum Chemikalienrecht
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Gefahrstoffen
- Gefahrenabwehr bei der Verwendung von Gefahrstoffen
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
- Toxikologische Eigenschaften wichtiger Stoffe und Stoffgruppen
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Die Prüfung muss bei der jeweils zuständigen Behörde angemeldet und absolviert werden. Wir empfehlen, diesen Prüfungstermin zeitnah nach dem Lehrgang zu vereinbaren.
- Betriebsinhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte
- Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, wie zum Beispiel Heimwerker- und Baumärkte sowie Baustoffhandelsunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz tätig und verantwortlich sind
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
