Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung -eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel
Sichere Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
Nach bestandener schriftlicher Prüfung (aufgrund der Zentralisierung in manchen Bundesländern eventuell separater Prüfungstermin) erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung der zuständigen Behörde. Sie weisen damit nach, dass Sie bestens auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind.
Ihre Vorteile
- Sie weisen die eingeschränkte Sachkunde entsprechend § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel nach.
- Sie lernen gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sicher in den Verkehr zu bringen.
Inhalte im Überblick
- Einführung in das Chemikalienrecht und sonstige gefahrstoffrelevante Vorschriften
- Tangierende Rechtsnormen zum Chemikalienrecht
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Gefahrstoffen
- Gefahrenabwehr bei der Verwendung von Gefahrstoffen
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
- Toxikologische Eigenschaften wichtiger Stoffe und Stoffgruppen
Abschluss
Wichtige Hinweise
Zielgruppe
- Betriebsinhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte
- Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, wie zum Beispiel Heimwerker- und Baumärkte sowie Baustoffhandelsunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz tätig und verantwortlich sind