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Inhaltsvorschau
Unser Sachkundelehrgang informiert Sie praxisorientiert über die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz und bereitet Sie so auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel gemäß § 11 ChemVerbotsV vor.Nach bestandener schriftlicher Prüfung (aufgrund der Zentralisierung in manchen Bundesländern eventuell separater Prüfungstermin) erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung der zuständigen Behörde. Sie weisen damit nach, dass Sie bestens auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind.
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Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Einführung in das Chemikalienrecht und sonstige gefahrstoffrelevante Vorschriften
- Tangierende Rechtsnormen zum Chemikalienrecht
- Physikalische und chemische Eigenschaften von Gefahrstoffen
- Gefahrenabwehr bei der Verwendung von Gefahrstoffen
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
- Toxikologische Eigenschaften wichtiger Stoffe und Stoffgruppen
Dauer
2,5 Tage + evtl. separater PrüfungsterminTrainer
Fachdozenten der TÜV SÜD AkademieTeilnehmerkreis
- Betriebsinhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte
- Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, wie zum Beispiel Heimwerker- und Baumärkte sowie Baustoffhandelsunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz tätig und verantwortlich sind
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie, Prüfungsbescheinigung der zuständigen BehördeHinweis
Aufgrund der Zentralisierung der Prüfung in manchen Bundesländern benötigen Sie abhängig vom Bundesland eventuell einen separaten Prüfungstermin. Für die Prüfung zu diesem Seminar fallen zusätzliche, separate Prüfungsgebühren an, die von der jeweils zuständigen Behörde erhoben werden. Für die Prüfung gelten die Bedingungen der jeweils zuständigen Behörde. Infos zu den Prüfungsmodalitäten erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner.Ihr Nutzen
- Sie weisen die eingeschränkte Sachkunde entsprechend § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel nach.
- Sie lernen gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sicher in den Verkehr zu bringen.