Sicherheitsbeauftragter - Ausbildung und Fortbildung


Seminare im modularen Ausbildungskonzept zum SiBe

Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist eine ehrenamtliche, aber kompetente Unterstützung des Unternehmers zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben. Sicherheitsbeauftragte kontrollieren fortlaufend ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen vorhanden sind und ob diese auch ordnungsgemäß benutzt werden.

Eine Konkretisierung der Anzahl an Sicherheitsbeauftragten erfolgt durch § 20 der DGUV Vorschrift 1. Hiernach werden die Unternehmer verpflichtet, die erforderliche Anzahl anhand von fünf Kriterien zu bestimmen: bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Beschäftigten sowie die Anzahl der Mitarbeiter.

Die TÜV SÜD Akademie bereitet Sie oder Ihre Mitarbeiter mit dem modularen Ausbildungskonzept ideal auf die Funktion als Sicherheitsbeauftragter vor.

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Modulare Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Modulare Ausbildung Sicherheitsbeauftragter