Ihre Vorteile bei TÜV SÜD
✔ Qualifizierung von SiBe nach §22 SGB VII + DGUV
✔ Mehrstufiges Bildungskonzept aus Grundlehrgang, Aufbauseminar und Auffrischung
✔ Moderne Ausbildungsformate in Präsenz und online
✔ Teilnahmebescheinigung von TÜV SÜD als persönlicher Qualifizierungsnachweis
✔ Laufende Aktualisierung aller Schulungsinhalte
✔ Auch als Inhouse-Schulung für Qualifizierung aller SiBe im Betrieb buchbar
Schulung für jedes Qualifizierungslevel
Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte an der TÜV SÜD Akademie bietet Ihnen ein modulares Ausbildungsprogramm, das über die regulatorischen Anforderungen von SGB VII und DGUV hinaus geht. Die mehrstufige Qualifizierung ermöglicht es, Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte*r noch fundierter und passend er zum Arbeitsplatz zu erfüllen:
- Der Grundlehrgang Sicherheitsbeauftragter – Schulung nach § 22 SGB VII ist Voraussetzung für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb. Hier erlernen Sie die Grundlagen Ihres Aufgabengebiets, verstehen Regularien und Gesetze und erhalten praxisorientierte Werkzeuge für Gefährdungsbeurteilungen, zur Realisierung des Unfallschutzes usw.
- Die Aufbauseminare Sicherheitsbeauftragte im technischen Bereich und Sicherheitsbeauftragte in Verwaltung und Büro präzisieren das Fachwissen als SiBe für bestimmte Arbeitsbereiche. Damit können Sie Ihre Rolle noch bedarfsgerechter erfüllen und Führungskräfte sowie Mitarbeitende bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen gezielter unterstützen.
- Mit der Fortbildung Sicherheitsbeauftragter halten Sie Ihren Kenntnisstand zum Arbeitsschutz aktuell. Durch regelmäßige Weiterbildungen verpassen Sie keine relevanten Änderungen im gesetzlichen Regelwerk. §20 DGUV empfiehlt, alle drei bis fünf Jahre einen Auffrischungskurs für Sicherheitsbeauftragte besuchen .
Gerne beraten wir Sie zur Zusammenstellung Ihrer Schulung für Sicherheitsbeauftragte an der TÜV SÜD Akademie.
Nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Sie möchten mehrere Sicherheitsbeauftragte für Ihren Betrieb effektiv und zeitsparend qualifizieren?
Fragen Sie ein Angebot für eine Inhouse-Schulung an.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Aufgaben & gesetzliche Grundlagen
Eine Bestellung bzw. Schulung zum/zur Sicherheitsbeauftragten ist eine für Fachpersonal ehrenamtliche, branchen- und positionsunabhängige Zusatzqualifikation. Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte*r nehmen Sie im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit und auf Augenhöhe mit Kolleg*innen wahr. Sie unterstützen Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, wie zum Beispiel:
- Ein sicheres, ergonomisches und anforderungsgerechtes Arbeitsumfeld schaffen
- Kolleg*innen bei der Umsetzung & Einhaltung von Sicherheitsanforderungen unterstützen
- Die Sicherheit im Betrieb kontinuierlich verbessern
- Die Kommunikation zwischen Personal und Führungsebene zu Sicherheitsfragen optimieren
- Im Sinne der Mitarbeitenden Verbesserungen anstoßen
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig anwesenden Beschäftigten ist zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet (§22 SGB VII). Wie viele Mitarbeitende in einem Betrieb tatsächlich zum/zur Sicherheitsbeauftragten qualifiziert werden müssen, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, den Anforderungen an den Arbeitsschutz und den Gefahren im Unternehmen.
Gut zu wissen: Unterschiede zwischen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bestehen u. a. in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Bestellung und im Qualifizierungsumfang. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sicherheitsbeauftragte
- Beraten & unterstützen Führungskräfte beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeiten mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zusammen
- Klären Kolleg*innen über Gefahren am Arbeitsplatz auf
- Achten auf den ordnungsgemäßen Zustand von PSA und Schutzeinrichtungen
- Sind Ansprechpartner für Fragen des Arbeitsschutzes
- Nehmen an Betriebsbegehungen + Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil
- Informieren über den Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen
- Beteiligen sich an Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten
Wichtig: Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und können in Ausübung ihrer Aufgaben als SiBe nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Deshalb ist es ratsam, nur Fachkräfte ohne Vorgesetztenfunktion zu Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. So vermeiden Unternehmen Interessenkonflikte.