Schulungen zur Persönlichen Schutzausrüstung / PSA


Sicherheit durch bestimmungsgemäße Anwendung

Die persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind alle Ausrüstungen, die Beschäftigte vor konkreten Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen. Ob Schutzbrille, Handschuh oder Sicherheitsschutz – dem Einsatz von PSA geht immer eine Gefährdungsbeurteilung voraus. Geeignete Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) müssen die individuellen Voraussetzungen des Benutzers berücksichtigen. Die Auswahl und Verwendung erfordern in jedem Fall eine fachkompetente Beratung.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten in der sicherheitsgerechten Benutzung der PSA zu unterweisen. Bei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen (PSA Kategorie III), sind darüber hinaus zusätzlich zu den Unterweisungen auch Übungen vorgeschrieben. Das ist z. B. bei Atemschutzgeräten, PSA gegen Absturz, PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen oder auch Tauchgeräten der Fall.
Unsere Schulungen berücksichtigen alle arbeitsschutzspezifischen Gesetze, Verordnungen, DGUV-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik in Puncto PSA und richten sich an Sachkundige und Anwender, Hersteller und Verkäufer, Unternehmer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Sie erfahren, welche konkreten Anforderungen an die sachkundige Überprüfung und Beurteilung persönlicher Schutzausrüstungen gestellt werden. In praktischen Übungen vertiefen Sie Ihr Fachwissen. Dazu gehört auch das richtige An- und Ablegen der Persönlichen Schutzausrüstungen.

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FAQ | Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wer darf eine Anschlageinrichtung prüfen?
Grundsätzlich müssen Anschlageinrichtungen durch eine sachkundige Person überprüft werden. Der Prüfer muss außerdem über entsprechende Produktkenntnis verfügen. Dieser Nachweis muss meist durch eine Schulung beim Hersteller erbracht werden.
Mobile Anschlageinrichtung aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen durch Personen geprüft werden, die die Anforderungen an die Qualifikation gemäß DGUV Grundsatz 312-906 erfüllen.

Welche Anschlagpunkte darf ein Sachkundiger nach DGUV Grundsatz 312-906 prüfen?
Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2015/2181 ändert den Geltungsbereich für Teile der EN 795. Er stellt fest, dass nur die Typen B und E bewegliche Anker sind und in den Geltungsbereich der PSA Richtlinie 89/686/EWG fallen.

Wer darf Anwender unterweisen?
Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt u. a. die Anforderungen an die Ausbildenden bzw. Unterweisenden von Personen, die persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) beruflich verwenden. Nicht berücksichtigt sind in diesem Grundsatz Personen, die Seilzugangs- und Positionierungsverfahren anwenden, und Einsatzkräfte der Feuerwehren, des THW und der Hilfeleistungsorganisationen.

Wer darf an der Qualifizierung/Schulung zum Sachkundigen für PSAgA teilnehmen?
Gemäß DGUV Grundsatz 312-906 „dürfen nur solche Personen teilnehmen, die

  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und 
  • die nachweislich auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen im jeweiligen Teilbereich besitzen.“

 

Aktuelle Trends bei PSA

Persönliche Schutzausrüstung

Schwer, unförmig, steif – sie sind längst vorbei, die Zeiten, in denen man berufliche Schutzkleidung derartig charakterisieren konnte. Ein Paradigmenwechsel findet statt, auch befeuert durch digitale Innovationen. Arbeitssicherheit hat heutzutage einen hohen Stellenwert in Unternehmen. Das resultiert nicht nur aus dem Verantwortungsgefühl der Firmenleitung, sondern auch aus wirtschaftlicher Kalkulation. Zu viele Fehltage von Arbeitnehmern kosten das Unternehmen nicht nur Geld, sondern können zu Problemen mit den Kunden führen. Verschobene Termine oder abgesagte Aufträge können im Extremfall die Konsequenz einer durch Krankheiten und Unfälle dezimierten Belegschaft sein. Allein aus diesem Grund lohnt es sich, in gute Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu investieren. Unter Persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung versteht man jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von Arbeitnehmern getragen oder benutzt zu werden, um sich gegen mögliche Gefahren für Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Sie sollte erst eingesetzt werden, wenn technische und organisatorische Maßnahmen allein nicht ausreichen, um diese Gefahren auf ein erträgliches Minimum zu reduzieren.

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