Fachkraft für Arbeitssicherheit: Aufgaben & Bestellpflicht
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie die Unternehmensleitung in allen Fragen zum Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit bilden zusammen mit betriebsärztlichem Personal die zentralen Säulen des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.
Die Bestellpflicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Anforderungen an diese Person sind in §5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 festgeschrieben. Jedes Unternehmen muss ab einem Mitarbeitenden grundsätzlich eine solche Fachkraft bestellen, allerdings richten sich Art und Umfang der Betreuung nach den vorliegenden Gefährdungen und Aufgaben im Betrieb (gemäß §3 + §6 ASiG).
Mehr zu den Besonderheiten und Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Abgrenzung zur Tätigkeit des oder der Sicherheitsbeauftragten erfahren Sie in unserer Gegenüberstellung Sifa vs. Sibe.
Was sind die Voraussetzungen für die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine eigentliche Berufsausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es nicht. Stattdessen müssen Sie als zu bestellende Person drei Voraussetzungen erfüllen:
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- Geeignete berufliche Basisqualifikation
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine geeignete berufliche Basisqualifikation liegt vor, wenn Sie laut DGUV-Vorschrift 2 §4 eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
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- Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder ein Bachelor- oder Masterabschluss in Ingenieurwissenschaften
- Staatliche Anerkennung als Techniker oder vier Jahre Berufserfahrung als Techniker
- Abgeschlossene Meisterprüfung oder vier Jahre Tätigkeit in der Funktion als Meister
Bei Fragen zu Ihrer Qualifikation und der Anerkennung von Tätigkeiten für die Sifa-Ausbildung nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrer Berufsgenossenschaft auf. Über unser Kontaktformular erreichen Sie uns bei allgemeinen Fragen zur Zertifizierung.
Sifa Ausbildung 3.0: Wie werde ich Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht aus sechs Lernfeldern, die thematisch aufeinander aufbauen. Lernfeld 1 bis 5 entsprechen der Grund- und Vertiefungsausbildung des alten Sifa-Konzepts, Lernfeld 6 entspricht dem branchenspezifischen Teil.
Mit der Weiterentwicklung des Sifa-Qualifizierungskonzept zur Version 3.0 gelten die Lehrgangsinhalte nun gleichermaßen für den öffentlichen und gewerblichen Bereich. Lediglich Lernfeld 6 bleibt weiterhin ein branchenspezifisches Vertiefungsmodul, das Sie bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft absolvieren, um die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgreich abzuschließen.
Wie lange dauert eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
In unserem berufsbegleitenden Schnellläuferkurs absolvieren Sie die Lernfelder 1 bis 5 in ca. 60 Wochen (15 Monaten). Für den Abschluss “Fachkraft für Arbeitssicherheit“ ist zusätzlich das Lernfeld 6 (Branchenspezifischer Teil) zu absolvieren. Die Ausgestaltung des branchenspezifischen Teils ist in der DGUV Vorschrift 2 des jeweiligen Unfallversicherungsträgers geregelt. Bitte nehme Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Unfallversicherungsträger auf. Der Zeitaufwand verteilt sich praxisgerecht auf die drei Lernorte:
1. Selbstorganisierte Lernzeit (SOL) – Zeitaufwand ca. 48 Tage (nach individuellem Lerntempo)
Über die von der DGUV konzipierte Sifa-Lernplattform erarbeiten Sie Lerneinheiten selbstständig. Die Plattform dient auch dem Austausch mit Lernbegleiter:innen und anderen Lehrgangsteilnehmenden. Die SOL sind um Seminare, Lernerfolgskontrollen und Praktika herum organisiert. So erproben Sie Ihr Wissen direkt und wissen, ob Ihre Lernorganisation erfolgreich ist.
2. Seminare – Zeitaufwand ca. 27 Tage
In den Seminaren arbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Lernbegleiter:innen an den jeweiligen Handlungssituationen des Lernfelds. Der Austausch und die Diskussion in der Gruppe sind ein wesentliches Element der praxisnahen Ausbildung.
3. Praktika – Zeitaufwand ca. 48 Tage
Sämtliche Kompetenzen werden während der gesamten Ausbildungsdauer in Praktika im eigenen Betrieb umgesetzt, vertieft und erprobt. Der Abgleich von Theorie und Praxis bildet auch die Grundlage für Lernerfolgskontrollen und die weitere Arbeit in den Seminaren und SOL-Einheiten.
Ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten als angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen Sie im Laufe der Qualifizierung in 5 Lernerfolgskontrollen unter Beweis. Diese müssen für den erfolgreichen Abschluss erfolgreich bestanden werden.
Bitte beachten Sie: Die Qualifizierung erfolgt für alle Teilnehmenden nach einem festen Terminplan. Stimmen Sie deshalb insbesondere die Abwesenheiten für die Seminare mit Ihrem Betrieb ab.
Überblick der Lernfelder innerhalb Ihrer Ausbildung

Die Ausbildung umfasst drei Ausbildungsstufen: Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung) und Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) plus begleitendes Praktikum. Dieses kann und soll im eigenen Betrieb absolviert werden.
Die Ausbildungsstufen I und II werden durch die Lernfelder 1 bis 5, die branchenspezifische Ausbildungsstufe III durch das Lernfeld 6 abgedeckt. Lernfeld 6 absolvieren Sie bei der für Ihre Branche zuständige Berufsgenossenschaft.
Der Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde aktualisiert und didaktisch neugestaltet. Wesentliches Merkmal ist der Wechsel zwischen Seminar (SEM), selbstorganisiertem Lernen (SOL) und Praktikum (PRA), mit aufeinander aufbauenden Lernerfolgskontrollen (LEK). Alle Einheiten und Handlungssituationen sind sehr praxisnah gestaltet.
Im Sifa-Ausbildungslehrgang steht der aktive Kompetenzerwerb der Lernenden im Fokus. Unterstützt wird der Lernende durch die Lernbegleitung. Lernbegleiter im Sinne der Ermöglichungsdidaktik unterscheiden sich in Bezug auf ihre Rolle und ihre Aufgaben im Lernprozess deutlich vom klassischen Dozenten oder Trainer und weisen ein spezifisches Kompetenzprofil auf.
Ausbildung Sifa 3.0 bei der TÜV SÜD Akademie
Unser Qualifizierungslehrgang Fachkraft für Arbeitssicherheit entspricht den Qualitätsanforderungen der DGUV und der Bundesländer vom November 2021. Er ist durch die DGUV anerkannt. Zusätzlich genießen Sie bei der TÜV SÜD Akademie zahlreiche Vorteile.
Digitale Organisation über die Sifa-Lernwelt
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- Verknüpfung der Lernorte Seminar, selbstorganisiertes Lernen und Praktikum
- Praxisnahe Ausbildung durch konkrete Handlungssituationen & Lernszenarien
- Austausch zwischen Teilnehmer:innen und Lernbegleiter:innen per Mailfunktion
- Kalenderfunktion zur Unterstützung des Lern- und Zeitmanagements
- Kompetenzbewertung über die Plattform abrufbar
- "Persönlicher Schreibtisch" zur individuellen Ablage von Lernobjekten
- Bereitstellung von Medien und Materialien in Bibliotheken und Tool-Sammlungen
Qualifizierte Lernbegleitung
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- Ausgebildete Lernbegleiter:innen nach dem Qualifizierungskonzept der DGUV
- Regelmäßiges Feedback zum Lernerfolg und der Kompetenzbewertung in allen Ausbildungsphasen
- Lernbegleiter:innen und Seminarteilnehmer:innen arbeiten als Team
1 Jahr kostenloser Zugang zu Haufe Arbeitsschutz Office Professional
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- Umfangreiches Fachwissen für Arbeitsschutz, Ergonomie und Gesundheitsschutz
- Alle relevanten Rechtsgrundlagen übersichtlich an einem Ort (EG-Richtlinien, Bundesgesetze, Verordnungen, Technische Regeln und DGUV-Regelwerk)
- Arbeitshilfen wie Excel-Tools zur Gefährdungsbeurteilung, Checklisten, Rechner, Argumentationshilfen, Unterweisungsfolien
- Mindestens 8 Online-Seminare pro Jahr zu aktuellen Themen und Reformen im Arbeitsschutz (jederzeit abrufbar)
Kostenfreie Nutzung des TÜV SÜD Unterweisungsportals während der Ausbildung
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- Vielzahl an digitalen Unterweisungen zu diversen Fachthemen
- Integriertes Reporting- und Verwaltungssystem
Sie haben Fragen zur Ausbildung oder unseren Lehrangeboten? Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.