Ab sofort wird die Gültigkeit der SGU-/SCC-Personenzertifikate grundsätzlich von 10 Jahren auf 5 Jahre reduziert. Diese Anpassung entsteht durch den Wechsel der Programm-Eigentümerschaft von der DGMK e.V. zu dem VAZ e. V (Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V.), im Zuge der Übergangsvorschrift.
Hinweis: Zertifikate nach den Dok. 16, 17 und 18 des SCC 2011-Regelwerkes mit einer Laufzeit von 10 Jahren verlieren unabhängig von dem Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Zertifikat spätestens am 31.10.2026 ihre Gültigkeit.