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Schulung für Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII – Grundlehrgang
Unfall- und Gesundheitsgefahren frühzeitig erkennen
Präsenztraining2 TageModulare WeiterbildungPräsenz Training oder Virtuelles Klassenzimmer
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22. Wie viele, das richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. In dieser Schulung erhalten Sie in zwei Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
- Sie erhalten fachliches Know-how für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter.
- Sie fördern in Ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragter die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
- Sie minimieren die Zahl arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen.
- Sie wirken durch Präsenz und Vorbildfunktion auf sicherheitsgerechtes Verhalten Ihrer Kollegen hin.
- Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
- Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
- Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
- Erste Hilfe im Betrieb
- Betrieblicher Brandschutz
- Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
- Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.
- Sie erhalten zwei Weiterbildungspunkte für Arbeitsschutz beim Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI).
- Sicherheitsbeauftragte
- Betriebsräte
- Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie