2611028
Sicherheitsbeauftragte für Lager und Regale
Sicherheitsprobleme im Lager schnell erkennen
Seminar1 Tag
DEEinsteigerModulare WeiterbildungPräsenz / Live Online
Neben den Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln fordert die Arbeitsstättenverordnung das sichere Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen. Zu den sensiblen Arbeitsstätten gehören auch Lagerräume. Denn, wenn durch Beschädigungen von Regalen sich die Tragfähigkeit reduziert, steigt das Risiko des Regaleinsturzes. Insbesondere beim Be- und Entladen von Regalen mit Gabelstaplern muss der Unternehmer geeignete technische Schutzmaßnahmen treffen. Als Sicherheitsbeauftragter gemäß SGB VII § 22 unterstützen Sie den Unternehmer bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Um diese Aufgabe im Lagerbereich zu erfüllen, benötigen Sie unter anderem Fachwissen zur Regalsicherheit.
Aufbauend auf dem Grundlehrgang werden in dieser Schulung die rechtlichen Grundlagen und allgemeinen Anforderungen an den sicheren Lagerbetrieb dargestellt. Experten aus der Praxis informieren zu effektiven Schutzmaßnahmen im Lager, um die häufigsten Gefährdungen zu minimieren oder bestenfalls zu vermeiden.
- Sie erwerben die speziellen Kenntnisse zum Arbeitsschutz im Lager.
- Sie unterstützen die Regalsicherheit durch kontinuierliche Sichtkontrollen.
- Sie unterstürzen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren im Lager.
- Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
- Sicherheit im Lager – allgemeine Anforderungen
- Arbeitsmittel
- Heben und Tragen
- Gefahrstoffe
- Verkehrswege
- Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Evakuierung
- Einsatz von Fremdfirmen
- Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- Regalsicherheit
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Teilnahme am Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte (Seminar-Nr. 2611006)
- Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gem. SGB VII im Lager sind optimal mit Sichtkontrollen an Regalen vereinbar.
- Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.
- Sicherheitsbeauftragte gemäß § 22 SGB VII aus den Bereichen Lager und Logistik
- Betriebsräte
- Unterstützende Personen im betrieblichen Arbeitsschutz
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
