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Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Modulares Ausbildungskonzept gemäß § 22 SGB VII

Sicherheitsbeauftragter: Aufgaben, Definition und Fortbildung

Werden Sie mit unserem modularen Ausbildungskonzept gemäß § 22 SGB VII zum Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb!

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter: Definition

Sicherheitsbeauftragte unterstützen ihre Arbeitgeber dabei, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und Unfälle sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Dazu beobachten Sie, ob benötigte Schutzvorrichtungen vorhanden sind und Mitarbeitende Sicherheitsvorkehrungen einhalten.
Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind allerdings nicht weisungsbefugt und haben demnach auch keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin beim Arbeitgeber.

Sicherheitsbeauftragter im Betrieb werden: unser modulares Ausbildungskonzept

Um Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Betrieb zu werden, benötigen Sie eine entsprechende Aus- und Fortbildung. Mit unserem modularen Ausbildungskonzept funktioniert das ganz einfach. Wie sich dieses zusammensetzt, entnehmen Sie der folgenden Übersicht:


Modulare Ausbildung Sicherheitsbeauftragter 

Nach der Teilnahme am Grundlehrgang nach § 22 SGB VII können Unternehmen die entsprechenden Mitarbeitenden als Sicherheitsbeauftragte benennen. Darüber hinaus lässt sich der branchenübergreifende Grundlehrgang mit zwei Aufbaubaulehrgängen erweitern:

 

Sicherheitsbeauftragter: Aufgaben kennenlernen



Sicherheitsbeauftragte haben im Betrieb wichtige Aufgaben. Denn sie unterstützen Arbeitgeber, Führungskräfte und Kollegen bei der Einhaltung des Arbeitsschutzes.

Diese Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter



Hauptsächlich klärt ein Sicherheitsbeauftragter die Kollegen über Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz auf. Zudem achtet er darauf, dass Schutzeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstungen im sicheren Zustand sind und ordnungsgemäß genutzt werden. Außerdem fallen für einen Sicherheitsbeauftragten folgende Aufgaben an:

 

So unterstützt TÜV SÜD Sie bei Ihrem Weg zum Sicherheitsbeauftragten



Als Sicherheitsbeauftragter benötigen Sie aktuelle und umfangreiche Kenntnisse mit Praxisbezug. Die TÜV SÜD Akademie bietet Ihnen fundiertes Know-how, damit Sie diese vertrauensvolle Aufgabe mit Fach- und Beratungskompetenz effektiv umsetzen können.

Unsere Fachdozenten bringen Sie auf den neuesten Wissenstand eines Sicherheitsbeauftragten. Rechtliche Grundlagen, Gesundheitsgefahren und Sicherheitsvorkehrungen: Mit den Lehrgängen erhalten Sie die nötigen Werkzeuge für Ihre Inspektionen als Sicherheitsbeauftragter. In Rollenspielen können Sie mit anderen Teilnehmern den Ernstfall eines Unfalls testen. Praxisbezogene Fallstudien runden die Lehrgänge ab. Nutzen Sie unser Angebot und gehen Sie als gutes Beispiel für Arbeitsschutz voran.


Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

 

Grundsätzlich handelt es sich bei der Berufung zum Sicherheitsbeauftragten um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die keine Eigenverantwortung für die Arbeitssicherheit beinhaltet. Dagegen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Beruf, der eine entsprechende Qualifikation und Ausbildung erfordert. Unsere Grafik verdeutlicht Ihnen mithilfe einer Gegenüberstellung beide Rollen.


Unterschiede Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragter

Hier können Sie sich das PDF zur Gegenüberstellung herunterladen: Download Gegenüberstellung Sifa – Sibe



Unsere Seminare aus dem Bereich Sicherheitsbeauftragter
Alle anzeigen
Wählen Sie hier den für Sie passenden Lehrgang, um ein Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Betrieb zu werden. Grundsätzlich benötigen Sie zunächst den Sicherheitsbeauftragter-Grundlehrgang nach § 22 SGB VII. Alle weiteren Seminare bauen darauf auf.

FAQ zu Sicherheitsbeauftragter werden

Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen?

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung ab einer Anzahl von 20 Beschäftigen, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Bei der Ermittlung der konkreten Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind folgender Kriterien zu berücksichtigen:
• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Anzahl der Beschäftigten.

Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?

Um Sicherheitsbeauftragter im Betrieb zu werden, bekunden Arbeitnehmende zunächst ihr Interesse an diesem Ehrenamt. Stimmen für den Arbeitgeber die Voraussetzungen, dann meldet dieser den entsprechenden Mitarbeitenden zu einer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII an. Im Anschluss gilt diese Person fortan als Sicherheitsbeauftragter für den jeweiligen betrieblichen Bereich. Empfohlen sind zudem Aufbaulehrgänge, die sich auf die entsprechende Branche konzentrieren, sowie eine Fortbildung gemäß § 20 der DGUV Vorschrift 1.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Sicherheitsbeauftragter können generell alle Personen eines Unternehmens werden. In der Regel handelt es sich dabei um Mitarbeitende, die Vorbildcharakter haben, aber keine Führungskraft sind. Voraussetzung ist zudem ein Interesse am Arbeitsschutz, denn diese ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht entlohnt.

Schulung für Sicherheitsbeauftragter: Wie lange ist sie gültig?

Generell bleibt eine Qualifikation als Sicherheitsbeauftragter unbegrenzt gültig. Da sich jedoch Gesetze zum Arbeitsschutz immer wieder ändern, ist eine regelmäßige Fortbildung nötig. Diese fällt laut DGUV Information 211-042 alle drei bis fünf Jahre an.

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