TÜV SÜD Medizinprodukterecht-Seminare - behalten Sie den Überblick über das MPDG
Das Medizinprodukterecht Durchführungsgesetz (MPDG) löst das bisher gültige Medizinproduktegesetz (MPG) ab, bringt wichtige Änderungen und verlagert Verantwortlichkeiten auf die nationale Ebene.
Die beiden europäischen Verordnungen (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und (EU) 2017/746 über In-vitro Diagnostika (IVDR) gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten als unmittelbares Recht. Um die Durchführung dieser Gesetze zu gewährleisten und einige Verpflichtungen von der europäischer auf die nationale Ebene zu verlagern, wurde das MPDG geschaffen.
Obwohl das MPDG bereits für eine bessere Transparenz sorgt, bleibt die Gesetzeslage komplex. Auf Hersteller, Importeure, Verantwortliche im Gesundheitswesen oder Pflegeeinrichtungen, aber genauso auf Ärzt*innen und Therapeut*innen kommen neue Verpflichtungen zu (beispielsweise die behördliche Registrierung von Unternehmen, die Medizinprodukte aufbereiten). Sie alle müssen sich zu aktuellen Anforderungen auf dem Laufenden halten und sicherstellen, die Vorschriften des MPDG erstens einzuhalten und zweitens auch korrekt zu dokumentieren.
Die TÜV SÜD Akademie unterstützt Sie bei Ihren persönlichen beruflichen Zielen. Unsere Medizinprodukterecht-Seminare vermitteln Ihnen ein tiefes Verständnis für die zu beachtenden Details und ermöglichen gleichzeitig einen umfassenden Überblick.
TÜV SÜD prüft und zertifiziert mit seinen benannten Stellen Medizinprodukte sowie deren Hersteller. Die TÜV SÜD Akademie GmbH bietet im Themenbereich „Medizinprodukte“ Weiterbildungen an. Um die Neutralität und Unabhängigkeit der von TÜV SÜD durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren im Interesse unserer Kunden zu wahren, sind in den Seminaren der TÜV SÜD Akademie grundsätzlich keine produktspezifischen, prozessbezogenen oder firmenspezifischen Inhalte bzw. Lösungen enthalten, welche die Funktion einer individuellen Beratung erfüllen könnten. Bei Fragen oder Unsicherheiten diesbezüglich sprechen Sie uns gerne an.