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Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG
Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) praxisgerecht umsetzen
Seminar1 Tag
DEPräsenz / Live Online
Neue Termine für 2027 sind jetzt buchbar - bitte beachten Sie hierzu auch unsere angepasste Kursbeschreibung.
Auch nach dem Geltungsbeginn der MDR (EU) 2017/745 und der IVDR (EU) 2017/746 hat sich an einer zentralen Rolle nichts geändert: der Medizinprodukteberater bleibt im deutschen Recht fest verankert – heute geregelt in § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG). Seit dem 26.05.2021 gilt dies verbindlich für Medizinprodukte, seit dem 26.05.2022 auch für In-vitro-Diagnostika.
Wer zählt dazu? Jeder, der Fachkreise berufsmäßig fachlich informiert - ganz gleich, ob persönlich vor Ort oder telefonisch - sowie in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einweist. Vorausgesetzt werden dafür fundierte Sachkenntnis und praktische Erfahrung mit dem jeweiligen Produkt.
Eine Kernaufgabe des Medizinprodukteberaters ist es, Rückmeldungen der Fachkreise zu Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Funktionsstörungen, technischen Mängeln, Gegenanzeigen oder anderen Risiken mit Produkten aufzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten – eine Verantwortung, die entsprechendes Fachwissen erfordert.
Genau diese notwendigen Kenntnisse vermittelt unser Seminar praxisnah und zielgerichtet, damit Sie die Anforderungen des § 83 MPDG sicher in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
- Sie erwerben fundierte Kenntnisse gemäß § 83 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) im Umfeld des europäischen Medizinprodukterechts und verstehen den rechtlichen Rahmen, in dem Sie sich bewegen.
- Sie wissen, wer als Medizinprodukteberater gilt und welche Sachkenntnis und Erfahrung dafür erforderlich sind – auch bei telefonischer Beratung.
- Sie verfügen über das notwendige Fachwissen, um Meldungen aus dem Markt korrekt zu bearbeiten und weiterzuleiten.
- Sie können die Aufgaben des § 83 MPDG praxisnah in Ihrem betrieblichen Alltag umsetzen.
- Rechtliche Grundlagen des europäischen Medizinprodukterechts gemäß MDR und IVDR
- Deutsches Medizinprodukterecht - Anforderungen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und nationaler Rechtsverordnungen
- Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukteberaters
- Rolle des Medizinprodukteberaters im Vigilanzsystem
- Bedeutung der Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung
- Bedeutung des Heilmittelwerbegesetzes
- Aspekte der Antikorruption - Kodex Medizinprodukte
- Prüfung
Zertifikat der TÜV SÜD Akademie
Bitte beachten Sie die Anforderungen für Medizinprodukteberater gemäß § 83 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG).
- Die Inhalte des Seminars entsprechen dem aktuellen Stand der Revision/Harmonisierung.
- Am Ende dieser Seite finden Sie Informationen zur Online-Prüfung, die bei Online-Veranstaltungen zur Anwendung kommt.
- Hersteller, Importeure, Händler, Inverkehrbringer und EU-Bevollmächtigte von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika
- Medizinprodukteberater, verantwortliche Personen nach Artikel 15 MDR / IVDR
- Mitarbeiter, die Fachkreise über Medizinprodukte informieren, wie z. B. Vertriebsinnendienst, Vertriebsaußendienst, Callcenter, Produktmanager, Applikationsspezialisten, Clinical/Medical Affairs Spezialisten
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie
Ihr Nutzen:
- Sie erwerben fundierte Kenntnisse gemäß § 83 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) im Umfeld des europäischen Medizinprodukterechts.
- Sie verfügen über das notwendige Fachwissen, um Meldungen aus dem Markt korrekt zu bearbeiten.
- Als Medizinprodukteberater kennen Sie die Anforderungen an Ihre Funktion und den rechtlichen Rahmen, in dem Sie sich bewegen.
