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Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763 - Onlineschulung
Sprachalarmanlagen funktionsfähig halten
Präsenztraining2 TageVirtuelles Klassenzimmer
Menschenleben zu retten hat im Falle eines Brandes oberste Priorität – Sprachalarmanlagen (SAA) erfüllen hier eine entscheidende Funktion. Die Erfahrung der Feuerwehren zeigt, dass Qualitätsprobleme bei installierten Sprachalarmanlagen nicht nur in der technischen Beschaffenheit der Geräte liegen, sondern an den Fehlern, die bei Planung, Montage oder Instandhaltung gemacht werden. Dem sollen die DIN 14975 und die DIN EN 16763 entgegenwirken: Sie fordern, dass die für die Planung und Errichtung von Sprachalarmanlagen Verantwortlichen über Fachkenntnisse verfügen müssen. Der Nachweis wird durch Bestehen der Prüfung zur "verantwortlichen Person" erbracht. Auch wenn die Normen keine Gesetze sind, stellen sie den aktuellen Stand der Technik dar und werden bei Schadensfällen und Begutachtungen herangezogen. Mit unserer Kompaktschulung sind Sie auf der sicheren Seite: Wir frischen Ihre vorhandenen Fachkenntnisse im Bereich der Brandmeldetechnik auf und vermitteln Ihnen die normativen Anforderungen. Nach erfolgreicher Teilnahme und anschließender zusätzlicher Prüfung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle für Brandmeldeanlagen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH erhalten Sie die geforderten Zertifikate "Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und nach DIN EN 16763". Eine "verantwortliche Person" gemäß DIN 14675-2 ist unter anderem Voraussetzung, um sich als Fachbetrieb für Sprachalarmanlagen gemäß der DIN 14675-1/-2 und DIN EN 16763 zertifizieren zu lassen.
Sie möchten die Schulung lieber vor Ort mit integrierter Prüfung besuchen? Dann wählen Sie die Präsenzschulung inkl Prüfung und Personenzertifikat.
Ihre Vorteile
- Sie erwerben fundierte Kenntnisse zu den Anforderungen an elektroakustische Notfallwarnsysteme.
- Mit der Doppelzertifizierung nach DIN 14675 und DIN EN 16763 erfüllen Sie die deutschen und europäischen Vorgaben.
- Sie können Sprachalarmanlagen normgerecht aufbauen, betreiben und instandhalten.
- Sie stellen sicher, dass die Sprachalarmierung im Ernstfall funktioniert.
Inhalte im Überblick
- Historie, Anwendungsbereich
- Normen und Richtlinien
- DIN 14675
- DIN EN 16763
- VDE 0833-4
- Elektrotechnische Details: MLAR, Notstromversorgung etc.
- Grundlegende Anforderungen
- Aufbau und Betrieb
- Konzept, Planung und Projektierung von Sprachalarmanlagen
- Installation, Inbetriebsetzung und Abnahme von Sprachalarmanlagen
- Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmanlagen
- Sprachalarmzentrale
- Zugangsebenen
- Betriebszustände
- Störungen
- Notfallmikrofone
- Besprechung des Prüfungsfragenkatalogs und der Planungsaufgaben
- Tipps und Tricks der Sachverständigen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme an der Prüfung und Qualifikation zur verantwortlichen Person ist eine der nachgenannten Qualifikationen erforderlich:
- Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund nach DQR Niveau 5 (Dipl.-Ing., Bachelor, Master, Meister oder staatlich geprüfter Techniker) und höher, oder
- Abschluss in einer Fachrichtung mit elektrotechnischem Hintergrund nach DQR Niveau 4 (Geselle / Facharbeiter) oder höher und 3-jährige Berufserfahrung in den beantragten Phasen
Wichtige Hinweise
- Für die Prüfung zur verantwortlichen Person für Sprachalarmanlagen benötigen Sie die Normen DIN 14675, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4. Bitte bringen Sie diese zum Seminar mit.
- Es wird dringend empfohlen, sich schon im Vorfeld mit der DIN VDE 0833-4 und dem Prüfungsfragenkatalog zu beschäftigen, da es sich um ein Kompaktseminar handelt.
- Für die Teilnahme an der Prüfung und Qualifikation zur verantwortlichen Person ist ein Nachweis der unter "Voraussetzungen" genannten Qualifikationen erforderlich. Wir bitten Sie, den ausgefüllten Prüfungsantrag sowie Ihre Qualifikationsnachweise gemäß Antrag schnellstmöglich, jedoch bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn, mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Schulungstermins und Schulungsortes an [email protected] zu senden. Hier finden Sie den Prüfungsantrag.
- Sollten die geforderten Nachweise erst zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, kann eine verbindliche Zulassung zur Prüfung ggf. nicht rechtzeitig erfolgen. Eine Teilnahme am Seminar erfolgt dann auf eigenes Risiko.
- Nach DIN 14675-2 muss der Nachweis der Fachkenntnis für Brandmeldeanlagen (z. B. durch Auffrischungsschulungen) alle vier Jahre erbracht werden.
- Für Brandschutzbeauftragte kann dieses Seminar als Fortbildung gem. DGUV-I 205-003 bzw. vfdb 12-09/01 mit 16 UE angerechnet werden.
Zielgruppe
- Fachkräfte aus Planung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme, Instandhaltung
- Sachverständige, Gutachter, Prüfer und Betreiber von Sprachalarmanlagen
Trainer
Sachverständige von TÜV SÜD