Gesamtpreis (Brutto)
inkl. 108,11 € MwSt.
Preisdetails ausblenden Preisdetails einblenden
Inhaltsvorschau
Das EuGH Urteil vom 16.10.2014 hatte grundlegende Änderungen der in der MBO 2016 zur Folge. Es entstand die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB), die zwischenzeitlich in fast allen Bundesländern als landesspezifische Rechtsnorm eingeführt wurde. Damit müssen sich die am Bau Beteiligten nicht nur auf neue Verwendbarkeitsnachweise für Planung, Bauüberwachung und den Betrieb von Gebäuden einstellen, sondern auf einen Systemwechsel. Bisher wurden die Vorgaben der LBO über die Zulassung von Produkten umgesetzt. In der Planung, Ausschreibung und Ausführung ist ein sorgfältiger Abgleich zwischen den neuen Vorgaben und den Klassifizierungen der Bauprodukte und -arten erforderlich.Die MVV-TB bzw. die aus ihr resultierenden Vorschriften der Länder ist damit eine wichtige Arbeitsgrundlage für Planer, Unternehmer, Hersteller und Betreiber, die die Umsetzung der anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Landesbauordnungen ermöglicht.Gesamtpreis (Brutto)
inkl. 108,11 € MwSt.
Preisdetails ausblenden Preisdetails einblenden
Detaillierte Inhalte
Inhalte
- Grundzüge der europäischen und nationalen Verwendbarkeitsnachweise nach der neuen MBO
- Neue Inhalte der Musterbauordnung 2016
- Verwendbarkeitsnachweise für Planung und Bauüberwachung
- Zentrales Instrument der MBO 2016: Die (Muster-) Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
- Neue bauwerksbezogene brandschutztechnische Anforderungen
- Einstufung der von brandschutzrelevanten Bauprodukten in der Systematik der MVV TB
- Übergangsvorschriften und aktueller Stand der Änderungen
- Praktische Umsetzung und Anwendung der MVV TB bei der Ausführung brandschutztechnischer Arbeiten und Nachweisführung über die Einhaltung der Forderungen der neuen Landesbauordnungen
Dauer
1 TagTeilnehmerkreis
Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Brandschutzfachplaner und -fachbauleiter, Mitarbeiter ausführender Unternehmen, Objektüberwacher, Betreiber, Bauherren und Behördenvertreter.