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Prüfung: Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763
Ihr Abschluss der Ausbildung zur verantwortlichen Person
Prüfung2 Unterrichtsstunden
Mit der Abschlussprüfung zur verantwortlichen Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763 erwerben Sie die fachliche Qualifikation und das Personenzertifikat.
Ihre Vorteile
- Sie qualifizieren sich als verantwortliche Person gemäß DIN 14675.
- Ihre Kenntnisse werden von der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Brandmeldeanlagen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in Form eines Zertifikats bestätigt.
- Als verantwortliche Person gemäß DIN 14675-2 gewinnen Sie neue berufliche Perspektiven.
- Möchten Sie Ihren hohen Qualitätsanspruch durch eine Zertifizierung Ihres Unternehmens als Fachfirma gemäß DIN 14675-1/-2 oder DIN EN 16763 dokumentieren? Mit TÜV SÜD sparen Sie Kosten und Zeit: Wir bieten Ihnen neben der Prüfung zur verantwortlichen Person ebenfalls die anschließende Zertifizierung Ihres Unternehmens als Fachfirma für Brandmeldeanlagen an – gerne auch in Kombination gemäß DIN EN ISO 9001. Profitieren Sie von der Expertise unserer langjährigen und erfahrenen TÜV SÜD Sachverständigen auf diesem Gebiet.
Inhalte im Überblick
Schriftliche Abschlussprüfung (Multiple Choice)
Abschluss
Personenzertifikat durch TÜV SÜD Industrie Service (akkreditierte Stelle)
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an dieser Prüfung ist ausschließlich für Personen möglich, die bereits das Seminar Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763 absolviert haben.
Wichtige Hinweise
- Für die Prüfung zur verantwortlichen Person für Sprachalarmanlagen benötigen Sie die Normen DIN 14675, DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4. Bitte bringen Sie diese zur Prüfung mit.
- Für die Teilnahme an der Prüfung und Qualifikation zur verantwortlichen Person ist ein Nachweis der unter "Voraussetzungen" genannten Qualifikationen erforderlich. Wir bitten Sie, den ausgefüllten Prüfungsantrag sowie Ihre Qualifikationsnachweise gemäß Antrag schnellstmöglich, jedoch bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn, mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Schulungstermins und Schulungsortes an [email protected] zu senden. Hier finden Sie den Prüfungsantrag.
- Sollten die geforderten Nachweise erst zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, kann eine verbindliche Zulassung zur Prüfung ggf. nicht rechtzeitig erfolgen. Eine Teilnahme an der Prüfung erfolgt dann auf eigenes Risiko.
- Es wird dringend empfohlen, sich schon im Vorfeld mit der DIN VDE 0833-4 und dem Prüfungsfragenkatalog zu beschäftigen.
Zielgruppe
Teilnehmende der Schulung Verantwortliche Person für Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763
Trainer
Prüfpersonal der Zertifizierungsstelle für Brandmeldeanlagen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH