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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten


Lehrgänge für elektrotechnische Arbeiten im Handwerk

Mit der Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen Sie die für Ihr Arbeitsgebiet typischen elektrotechnischen Arbeiten, die nach DGUV Vorschrift 3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen, selbst erledigen. Die Handwerksordnung ermöglicht das: Artfremde Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden, wenn sie mit der ursprünglichen Tätigkeit in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Die modulare Ausbildung besteht aus dem Grundmodul (40 Stunden), das allgemeine Grundlagen der Elektrotechnik beinhaltet, sowie einem fachspezifischen Aufbaumodul (40 Stunden), in dem Sie die notwendige fachliche Theorie und Praxis für Ihre tägliche Arbeit als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erlernen. Beide Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Bestehen beider Module erhalten Sie Ihr Zertifikat.

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Unser modulares Ausbildungskonzept zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Modulare Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Der Lehrgang Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist modular aufgebaut. Das Grundmodul umfasst 40 Stunden und beinhaltet allgemeine Grundlagen der Elektrotechnik, wie z. B. Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms. Aufbauend auf das Grundmodul wählen Sie im zweiten Teil Ihr fachspezifisches Aufbaumodul, das ebenfalls 40 Stunden umfasst. Hier erlernen Sie die notwendige fachliche Theorie und Praxis für Ihre tägliche Arbeit als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auf Ihrem Gebiet.

Beide Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Bestehen beider Module erhalten Sie Ihr Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Die modulare Ausbildung bieten wir für folgende Tätigkeitsbereiche an:

    • Möbel- und Küchenmonteure
    • Rollladen-, Fenster-, Tür- und Toranlagenmonteure
    • Heizungs- und Lüftungsbaumonteure
    • Wasserversorgungstechniker
    • Monteure im Maschinenbau

FAQ | Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen rund um die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? Hier finden Sie Antworten.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen sowie unter Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. In der Praxis kann eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten also z. B. ein Möbel- und Küchenmonteur sein, der die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgreich absolviert hat und über das theoretische und praktische Wissen verfügt, um Elektroherde und elektrische Betriebsmittel fachgerecht und sicher in Möbeln anschließen zu können.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf einfache artfremde elektrische Tätigkeiten ausführen, wenn diese mit ihrer ursprünglichen Tätigkeit in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Diese festgelegten Tätigkeiten müssen vom Unternehmer in der Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten beschrieben werden und es müssen wiederkehrende gleichartige Tätigkeiten mit für den Verwendungszweck abgesicherten Übergabepunkten sein.
Ja, Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist die Volljährigkeit sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung.

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