Schulungen zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person


EuP-Schulungen für den sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln

Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen, müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Eine sogenannte elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt wurde. Nach der EuP Unterweisung kennt die elektrotechnisch unterwiesene Person die Gefahren und Schutzmaßnahmen für diese Tätigkeiten, arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und wird über die auszuführenden Arbeiten schriftlich bestellt.

Der Lehrgang Elektrotechnisch unterwiesene Person ist nicht nur für elektrotechnische Arbeiten erforderlich: Jeder, der abgeschlossene elektrische Betriebsräume auch nur betritt, muss elektrotechnisch unterwiesene Person sein.

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Haustechnik
Der Hausmeister als elektrotechnisch unterwiesene Person

Als Hausmeister elektrische Anlagen betreuen

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Elektrotechnisch unterwiesene Person
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) - DIN VDE 0100, DIN VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3

Mit der EuP Ausbildung sicherer arbeiten, mehr leisten

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Elektrotechnisch unterwiesene Person
Wiederkehrende Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4.1 für EuP

Jährliche Unterweisung als Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

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Elektrotechnisch unterwiesene Person - E-Learning

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FAQ | Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen rund die Elektrotechnisch unterwiesene Person? Hier finden Sie Antworten.

Eine EuP ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihm übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.

Die DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 gilt für elektrische Anlagen, elektrische Betriebsmittel und Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen. Der Inhalt der beiden Vorschriften unterscheidet sich dabei nicht, sondern lediglich der Geltungsbereich: In Gebäuden, die durch Behörden, Schulen oder Kitas und andere öffentliche Einrichtungen genutzt werden, gilt die DGUV Vorschrift 4 anstelle der DGUV Vorschrift 3.
Nein, das Arbeiten an betriebsmäßig unter Spannung stehenden Teilen ist der EuP grundsätzlich nicht erlaubt.

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