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Berufskraftfahrer


Weiterbildungen nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) verpflichtet Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Diese 35 Stunden Fortbildung kann in fünf Tagesseminare mit einer jeweiligen Dauer von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden. Für Unternehmen bietet es sich auch an, ihre Berufskraftfahrer in einem Kompaktseminar (alle Module in einer Woche) weiterzubilden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, alle Berufskraftfahrer eines Unternehmens gemeinsam in speziell konfigurierten Inhouse-Schulungen weiterzubilden. Durch Schulungen an Samstagen können Ausfallzeiten minimiert werden.

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KUNDENSTIMMEN

Autobus Oberbayern GmbH

"Für die Qualifizierung unserer rund 400 Fahrer haben wir uns für die TÜV SÜD Akademie entschieden, da das Gesamtpaket stimmt. Neben den eigentlichen Schulungen waren für uns auch Ausbilderpersönlichkeiten, Räumlichkeiten, Catering, Verwendung eines elektronischen Organisationstools und die Betreuung ausschlaggebend."

Martin Christoph, Betriebsleiter Autobus Oberbayern GmbH in München


Transport Schäflein AG

"Uns war klar, dass eine frühzeitige Schulung der fünf Module nach BKrFQG sinnvoll ist, sowohl fürs Unternehmen als auch für unsere Mitarbeiter. Wir wollten unseren Fahrern u. a. den richtigen und verantwortungsbewussten Umgang mit den Sozialvorschriften näher bringen. Als Schulungspartner haben wir dafür die TÜV SÜD Akademie gewählt, da uns die Möglichkeit der Inhouse-Schulung sehr wichtig war, speziell auch samstags. Zudem überzeugte uns Qualität und Enthusiasmus der Dozenten."

Harald Schwarz, Leitung Transport Schäflein AG in Röthlein


UNSER MODULARES AUSBILDUNGSKONZEPT FÜR LKW- UND BUSFAHRER




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