Fachkraft für Arbeitssicherheit: Qualifizierung Sifa 3.0


In ca. 15 Monaten zur anerkanten Sifa – DGUV-konform, modular, berufsbegleitend

Mit unserem anerkannten Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) erwerben Sie innerhalb von ca. 15 Monaten berufsbegleitend und DGUV-konform das nötige Fachwissen für eine Schlüsselrolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit gestalten Sie die Sicherheits- und Gesundheitskultur in Ihrem Unternehmen aktiv mit. Die langjährige Expertise der TÜV SÜD Akademie und das neu konzipierte, praxisnahe Lehrgangsmodell begleiten Sie dabei auf dem effizientesten Weg zur nächsten Stufe Ihrer beruflichen Entwicklung.

Der modulare Aufbau ermöglicht eine flexible und berufsnahe Weiterbildung.

  • Dauer: ca. 15 Monate
  • Format: Präsenz & Live-Online (Blended Learning)
  • ASiG- & DGUV Vorschrift 2-konform
  • Für: Ingenieure, Meister, Techniker

Video: Ihre Qualifizierung bei der TÜV SÜD Akademie

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Qualifizierungslehrgang | Sifa 3.0 


Inhalte im Überblick 

»Ihre Vorteile bei der TÜV SÜD Akademie
»Aufgaben und Bestellpflicht
»Was sind die Voraussetzungen für die Bestellung?
»Wie werde ich Fachkraft für Arbeitssicherheit?
»Qualifizierung Sifa 3.0 bei der TÜV SÜD Akademie
»FAQ - Häufige Fragen


 

Ihre Vorteile bei der TÜV SÜD Akademie

Das neue Qualifizierungskonzept Sifa 3.0 verankert die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit stärker in der betrieblichen Praxis. Die Lerninhalte und das Lernkonzept orientieren sich an konkreten Handlungssituationen, wie sie in der Arbeit als Sifa tatsächlich auftreten. Über die Sifa-Lernwelt als digitale Lernplattform verknüpft die Sifa-Qualifizierung drei Lernorte: Seminar mit Präsenztraining, Selbstorganisiertes Lernen (SOL) und Praktika (im eigenen Betrieb). Durch diesen Blended Learning-Ansatz können Teilnehmende ihr Wissen besser vertiefen und erproben. Auch die Rolle der Dozent*innen wurde neu definiert. Als Lernbegleiter*innen geben sie vor allem inhaltliches Feedback und helfen, konkrete Fragen rund um die eigenen Aufgaben als Sifa zu beantworten. Genauso steht der Austausch mit anderen Lehrgangsteilnehmenden im Mittelpunkt.

    • DGUV-anerkannter Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0)
    • Berufsbegleitender Schnellläuferkurs in ca. 60 Wochen (15 Monaten)
    • Praxisorientiertes Lehrkonzept mit Seminaren, Selbststudium und Praktika im eigenen Betrieb
    • Digitale Organisation über die Sifa-Lernwelt-Plattform
    • Kompetente Lernbegleitung durch ausgebildete Expert*innen nach DGUV-Konzept
    • Kostenfreie Nutzung des TÜV SÜD Unterweisungsportals während der Qualifizierung

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Aufgaben & Bestellpflicht

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie die Unternehmensleitung in allen Fragen zum Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit bilden zusammen mit betriebsärztlichem Personal die zentralen Säulen des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.

Die Bestellpflicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Anforderungen an diese Person sind in §5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 festgeschrieben. Jedes Unternehmen muss ab einem Mitarbeitenden grundsätzlich eine solche Fachkraft bestellen, allerdings richten sich Art und Umfang der Betreuung nach den vorliegenden Gefährdungen und Aufgaben im Betrieb (gemäß §3 + §6 ASiG).

Mehr zu den Besonderheiten und Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Abgrenzung zur Tätigkeit des oder der Sicherheitsbeauftragten erfahren Sie in unserer Gegenüberstellung Sifa vs. Sibe:

 

Was sind die Voraussetzungen für die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Unternehmen zu bestellen. Im Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 sind dazu die detaillierten Bestellvoraussetzungen geregelt.
Die Unternehmensleitung muss sich davon überzeugen, dass die als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellende Person über die zur
Erfüllung der Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt.
Die sicherheitstechnische Fachkunde der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst drei Teile:

  1. Basisqualifikation
    1. Diplom-Ingenieure, Diplom-Ingenieure (FH) und sonstige Personen, die befugt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen,
      einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben oder Akademiker mit
      gleichwertigem Abschluss.
    2. Staatliche anerkannte Techniker und gleichgestellte Personen ohne Prüfung als staatlich anerkannte Techniker.
    3. Personen, welche die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder gleichgestellte Personen ohne Meisterprüfung.
  2. mindestens zwei Jahre ausgeübte praktische Tätigkeit in diesem Beruf
  3. einen mit Erfolg abgeschlossenen Qualifizierungslehrgang „Fachkraft für Arbeitssicherheit“, veranstaltet durch staatliche Träger,
    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder freie Träger, die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gelistet sind.

 

Wie werde ich Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Qualifizierungslehrgang ist in 6 Lernfelder eingeteilt, die aufeinander aufbauen. Lernfeld 1 bis 5 umfasst die Grund- und Vertiefungsausbildung des alten Sifa-Konzepts, Lernfeld 6 beinhaltet den branchenspezfischen Abschluss.

Wie lange dauert die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?

In unserem berufsbegleitenden Schnellläuferkurs absolvieren Sie die Lernfelder 1 bis 5 in ca. 15 Monaten. Für den Abschluss “Fachkraft für Arbeitssicherheit“ ist zusätzlich das Lernfeld 6 (Branchenspezifischer Teil) zu absolvieren. Die Ausgestaltung des branchenspezifischen Teils ist in der DGUV Vorschrift 2 des jeweiligen Unfallversicherungsträgers geregelt. Bitte nehme Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Unfallversicherungsträger auf. Der Zeitaufwand verteilt sich praxisgerecht auf die drei Lernorte:

Selbstorganisierte Lernzeit (SOL) 

Über die von der DGUV konzipierte Sifa-Lernplattform erarbeiten Sie Lerneinheiten selbstständig. Die Plattform dient auch dem Austausch mit Lernbegleiter:innen und anderen Lehrgangsteilnehmenden. Die SOL sind um Seminare, Lernerfolgskontrollen und Praktika herum organisiert. So erproben Sie Ihr Wissen direkt und wissen, ob Ihre Lernorganisation erfolgreich ist.

Seminare (SEM)

In den Seminaren arbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Lernbegleiter:innen an den jeweiligen Handlungssituationen des Lernfelds. Der Austausch und die Diskussion in der Gruppe sind ein wesentliches Element der praxisnahen Qualifizierung.

Praktika (PRA)

Sämtliche Kompetenzen werden während der gesamten Lehrgangsdauer in Praktika im eigenen Betrieb umgesetzt, vertieft und erprobt. Der Abgleich von Theorie und Praxis bildet auch die Grundlage für Lernerfolgskontrollen und die weitere Arbeit in den Seminaren und SOL-Einheiten.

Lernerfolgskontrollen (LEK)

Ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten als angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen Sie im Laufe der Qualifizierung in 5 Lernerfolgskontrollen unter Beweis.Es steht der aktive Kompetenzerwerb der Lernenden im Fokus. Unterstützt wird der Lernende durch die Lernbegleitung. Lernbegleiter im Sinne der Ermöglichungsdidaktik unterscheiden sich in Bezug auf ihre Rolle und ihre Aufgaben im Lernprozess deutlich vom klassischen Dozenten oder Trainer und weisen ein spezifisches Kompetenzprofil auf.

Bitte beachten Sie: Die Qualifizierung erfolgt für alle Teilnehmenden nach einem festen Terminplan. Stimmen Sie deshalb insbesondere die Abwesenheiten für die Seminare mit Ihrem Betrieb ab.

Überblick der Lernfelder innerhalb Ihrer Qualifizierung

Übersicht zum Ablauf und Inhalt der Lernfelder zur Sifa Ausbildung

 

Qualifizierung Sifa 3.0 bei der TÜV SÜD Akademie

Unser Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anerkannt und entspricht den Qualitätsanforderungen der Bundesländer gemäß Beschluss vom November 2021. Grundlage der Qualifizierung sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2, die seit dem 1. April 2025 in überarbeiteter Form gilt. Mit dem 2023 eingeführten Sifa-3.0-Konzept verbindet die Qualifizierung klassische Inhalte mit modernen, digitalen Lernformen – praxisnah, modular und berufsbegleitend.

Digitale Organisation über die Sifa-Lernwelt

    • Verknüpfung der Lernorte Seminar, selbstorganisiertes Lernen und Praktikum
    • Praxisnahe Qualifizierung durch konkrete Handlungssituationen & Lernszenarien
    • Austausch zwischen Teilnehmer:innen und Lernbegleiter:innen per Mailfunktion
    • Kalenderfunktion zur Unterstützung des Lern- und Zeitmanagements
    • Kompetenzbewertung über die Plattform abrufbar
    • "Persönlicher Schreibtisch" zur individuellen Ablage von Lernobjekten
    • Bereitstellung von Medien und Materialien in Bibliotheken und Tool-Sammlungen

Qualifizierte Lernbegleitung

    • Ausgebildete Lernbegleiter:innen nach dem Qualifizierungskonzept der DGUV
    • Regelmäßiges Feedback zum Lernerfolg und der Kompetenzbewertung in allen Modulen
    • Lernbegleiter:innen und Seminarteilnehmer:innen arbeiten als Team

Kostenfreie Nutzung des TÜV SÜD Unterweisungsportals während der Qualifizierung

    • Vielzahl an digitalen Unterweisungen zu diversen Fachthemen
    • Integriertes Reporting- und Verwaltungssystem

 

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