Prüfung Steuersysteme Regelsysteme

Prüfung von Steuer- und Regelsystemen

Automatisierungstechnik auf Exportkurs bringen  

Gesenkte Personalkosten, gesteigerte Effizienz: Die Automatisierungstechnik ist weltweit auf dem Vormarsch, und damit auch der Bedarf an Steuer- und Regelgeräten. Doch bevor Hersteller auch im Ausland ihre Systeme vertreiben können, sind verschiedene Zulassungsprüfungen zu absolvieren. TÜV SÜD bietet einen Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und begleitet Hersteller bei Bedarf auch schon in der Entwicklung.  

Ob Fabrikroboter, Autopiloten oder Tempomaten – sie alle funktionieren mit neuesten Steuer- und Regelgeräten. Elektrotechnische Produkte wie Regel- und Steuergeräte unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass sie in der Regel die Anforderungen der EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit) und der Niederspannungsrichtlinie (elektrische Sicherheit) erfüllen müssen.

Die Anforderungen für Prüfungen der elektrischen Sicherheit und der EMV setzen verschiedene nationale und internationale Normen. International greifen beispielsweise die IEC-Normen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IECEE). Sie decken sich weitgehend mit den Regeln der Europäischen Union, USA und Kanadas (EN-, UL-, CAN/CSA-Standards).

Dank unserer globalen Expertise und unserer Akkreditierungen kann TÜV SÜD Ihre Regel- und Steuergeräte nach den wichtigsten Regelwerken aus einer Hand prüfen und zertifizieren. Auch in der Entwicklungsbegleitung – idealerweise beginnend in der Designphase – werden wir tätig. So beziehen Sie als Hersteller internationale Standards frühzeitig mit ein und sparen dadurch Zeit und Geld. 

Unsere Dienstleistungen

 

 

  • Neues Startdatum für UKCA-Kennzeichnung: 1. Januar 2023

    Die UKCA-Pflicht für industrielle Produkte wurde verschoben: Hersteller haben nun bis 1. Januar 2023 Zeit, ihre Produkte für die Märkte England, Schottland und Wales nach den neuen Anforderungen und Vorgaben zertifizieren zu lassen. Bis dahin wird die bekannte europäische CE-Kennzeichnung weiter anerkannt.

    Für jede Neuzulassung ändert sich dann ab 2023 der Zulassungsprozess und EU-Richtlinien werden durch entsprechende UK-Regularien ersetzt. Dies betrifft die Richtlinien EMCD 2014/30/EU, LVD 2014/35 und RED 2014/53/EU sowie weitere. Unsere UK-Experten haben sich bereits vollständig in die Änderungen eingearbeitet und können Hersteller umfassend unterstützen. Gemeinsam meistern wir die neuen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihre Zertifizierungen für das Vereinigte Königreich sicher, zeit- und kostensparend erfolgen können. Für Produkte, die bereits vor dem 1. Januar 2021 eingeführt wurden, besteht übrigens kein Handlungsbedarf. Hier gilt quasi Bestandsschutz.

    Sie haben noch Fragen zur neuen UKCA? Wir stehen Ihnen gern mit unserem umfassenden Know-how zur Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns!

     

     

Wissenswert

Mess-und Steuergeräte
Broschüre

Messbar erfolgreich mit TÜV SÜD

Wir vereinfachen Herstellern von Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräten den Marktzugang.

Jetzt anschauen!

Wie können wir Ihnen helfen?

WORLDWIDE

Germany

German