Von Laborroboter bis Spezialpipette: Die Vielfalt an Labor- und Analysegeräten ist groß, die Branche stark global wachsend. Als international tätiger Prüfexperte bietet TÜV SÜD Prüfungen und Zulassungen für verschiedene Marktregionen aus einer Hand.
Biotechnologie, Laboranalytik, Bionik und Genetik sind äußerst entwicklungsstarke und innovative Branchen mit großer internationaler Vernetzung. Das stellt Hersteller und Inverkehrbringer vor die Herausforderung, sich mit einer Vielzahl an international geltender Anforderungen auseinandersetzen zu müssen.
So ist innerhalb der Europäischen Union die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Das bedeutet, dass die meisten Labor- und Analysegeräte in der Regel den Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie) und den Sicherheitsanforderungen (Niederspannungsrichtlinie) gerecht werden müssen.
Für die Weltmärkte wie beispielsweise Nordamerika oder Asien hat die CE-Kennzeichnung keine Relevanz. Hier gelten länderspezifische Gesetze und Normen bezüglich der Produktsicherheit.
Dank der weltweiten Expertise und der Akkreditierungen bietet TÜV SÜD nationale und internationale Prüfungen sowie die entsprechende Zulassung aus einer Hand. So berücksichtigen Hersteller bereits in der Entwicklungsphase alle für sie entscheidenden Standards und sparen dadurch Zeit und Geld.
Die UKCA-Pflicht für industrielle Produkte wurde verschoben: Hersteller haben nun bis 1. Januar 2023 Zeit, ihre Produkte für die Märkte England, Schottland und Wales nach den neuen Anforderungen und Vorgaben zertifizieren zu lassen. Bis dahin wird die bekannte europäische CE-Kennzeichnung weiter anerkannt.
Für jede Neuzulassung ändert sich dann ab 2023 der Zulassungsprozess und EU-Richtlinien werden durch entsprechende UK-Regularien ersetzt. Dies betrifft die Richtlinien EMCD 2014/30/EU, LVD 2014/35 und RED 2014/53/EU sowie weitere. Unsere UK-Experten haben sich bereits vollständig in die Änderungen eingearbeitet und können Hersteller umfassend unterstützen. Gemeinsam meistern wir die neuen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihre Zertifizierungen für das Vereinigte Königreich sicher, zeit- und kostensparend erfolgen können. Für Produkte, die bereits vor dem 1. Januar 2021 eingeführt wurden, besteht übrigens kein Handlungsbedarf. Hier gilt quasi Bestandsschutz.
Sie haben noch Fragen zur neuen UKCA? Wir stehen Ihnen gern mit unserem umfassenden Know-how zur Verfügung.