Fahrgeschäfte und Freizeitparks

Im Zusammenhang mit Vergnügungsparks, Fahrgeschäften oder Freizeitanlagen ist Sicherheit das oberste Gebot. Ihre sicherheitstechnische Machbarkeit entscheidet sich oftmals bereits auf dem Reißbrett. Gleichzeitig regeln nationale und internationale Verordnungen wie die DIN EN 13814 (früher DIN 4112) oder die HSG 175 im Rahmen von Erstprüfungen und wiederkehrenden Prüfungen die Betriebssicherheit von Freizeitanlagen, Fliegenden Bauten oder ganzen Freizeitparks.

Ganz gleich vor welcher Herausforderung Sie stehen, unsere Experten stehen Ihnen in jeder Phase bei. Wir unterstützen Sie dabei relevante Normen einzuhalten. Wir erkennen Schwachstellen frühzeitig und helfen Ihnen dabei Lösungen für deren Behebung zu finden.

Wir prüfen alle genehmigungspflichtigen Anlagen auf dem Oktoberfest in München. Unsere Ingenieure prüfen Vergnügungsanlagen und Parks weltweit - in Dänemark, Frankreich, Italien, Holland, Norwegen, Schweden, in Hongkong, den USA und Kanada - und selbstverständlich bei Ihnen vor Ort. Anlagen führender europäischer Hersteller für den mittleren und fernen Osten, für Saudi Arabien oder Japan, für die USA oder Kanada, werden von uns im Werk geprüft und abgenommen. Ausländische Geschäfte, die nach Deutschland eingeführt werden sollen, prüfen wir auf die Einhaltung der deutschen Baubestimmungen, die international den höchsten technischen Standard setzen und erteilen die Zulassung solcher Anlagen für einen Betrieb in Deutschland.

Seilbahnen

Ob Skiwanderer oder Bergwanderer, Spaziergänger oder Profisportler – alle nutzen Seilbahnen und erwarten, dass sie wirklich sicher sind. Seilbahnen müssen strengen Qualitätskontrollen und Prüfungen unterzogen werden.

Seilbahnhersteller stehen in der Pflicht, Komponenten und Teilsysteme vor Markteinführung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zertifizieren zu lassen. Neue Seilbahnanlagen müssen vor Inbetriebnahme allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, danach sind jährliche wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.

Verlassen Sie sich beim Thema Seilbahn-Sicherheit auf das Know-how der Spezialisten von TÜV SÜD. Ganz gleich, vor welcher Herausforderung Sie stehen: Unsere Experten für Seilbahnen stehen Ihnen in jeder Phase bei. Wir unterstützen Sie dabei, relevante Normen und Vorschriften einzuhalten. Wir erkennen Schwachstellen Ihrer Systeme frühzeitig und helfen Ihnen dabei, Lösungen für deren Behebung zu finden.

Wie können wir Ihnen helfen? Wir übernehmen alle Kontrollen, Zertifizierungen und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, die Sie für den Betrieb Ihrer Anlage benötigen, egal ob Sie Seilbahnbetreiber, Seilbahnhersteller oder Planer von Seilbahnen sind.

Cybersicherheit

Fahrgeschäfte und Seilbahnen sind zunehmend digital vernetzt, beispielsweise bei der Steuerung und Fernwartung. Diese digitalen Schnittstellen müssen ausreichend vor unbefugten Zugriffen geschützt werden, um Manipulationen zu verhindern und die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. Entsprechend nehmen auch die regulativen Vorgaben zu. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage liegt bei den Betreibern. Für viele von ihnen ist das Thema Cybersecurity jedoch Neuland. Wir bieten das erforderliche Know-how in der Freizeitbranche und zur Digitalisierung von technischen Anlagen.

Deshalb unterstützen unsere Expertinnen und Experten Sie als Betreiber oder Hersteller dabei, Schutzziele zu definieren und die geltenden Normen anzuwenden. Außerdem prüfen wir die von Ihnen getroffenen Schutzmaßnahmen auf Plausibilität.

Wissenswert

Fliegende Bauten
Referenz

Formula Rossa in Abu Dhabi zertifiziert

TÜV SÜD prüfte die schnellste Achterbahn der Welt nach dem europäischen Standard EN 13814.

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