Wasserparks, Freizeitbäder, Thermen und Erlebnisbäder boomen. Neue Attraktionen bieten Erlebnis und Erholung für die ganze Familie, wobei die Anlagen technisch immer anspruchsvoller werden. Sie sind Bäder- oder Wasserparkbetreiber? Unsere Experten stehen Ihnen umfassend zur Seite, damit Sie den steigenden Sicherheitsanforderungen und der hohen Betreiberverantwortung gerecht werden. Für unterschiedliche Betriebsgrößen haben wir maßgeschneiderte Prüfmodule entwickelt, die von der Prüfung Ihrer Wasserrutschen bis hin zur Prüfung der Gesamtanlage reichen. Form und Umfang unserer Prüfungen legen wir gerne gemeinsam mit Ihnen fest.
Prüfung der Wasserrutschen nach DIN EN 1069
Prüfung nach Verkehrssicherungspflichten
Prüfung der Gesamtanlage
Wasserrutschen sind Freizeitsportanlagen, an denen entsprechend den DIBt-Vorschriften eine Abnahmeprüfung und jährliche Prüfungen durch einen Sachverständigen verlangt sind. Die DIN EN 1069 für Wasserrutschbahnen fordert neben der Abnahmeprüfung zusätzlich eine jährliche Wartung solcher Freizeitsportanlagen.
TÜV SÜD steht Ihnen als unabhängige und erfahrene Sachverständigenorganisation mit aktuellem Know-how zur Seite. Auf dem Gebiet der Wasserrutschen bieten wir Ihnen entsprechend der DIN EN 1069 und/oder den DIBt-Vorschriften:
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.