Als Parkbetreiber stehen Sie zunehmend im nationalen wie internationalen Wettbewerb mit anderen Freizeitparks. Ungetrübter Vergnügungsspaß ist die Erwartungshaltung Ihrer Kunden. Durch die Zertifizierung Ihrer Anlagen und/oder des Parks als Ganzes bieten Sie Ihren Gästen die größtmögliche Gewähr dafür, dass diese Erwartungshaltung erfüllt wird.
Wir prüfen Karusselle und Fahrgeschäfte aller Art und zertifizieren Ihren Freizeitpark nach DIN EN 13814:
Wir bieten Ihnen ein umfassendes, 2-teiliges Zertifizierungsprogramm:
Die Zertifizierung der Einzelanlagen ist mit dem Verfahren gleichzusetzen, das zur Erlangung einer deutschen Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten erforderlich ist. Dabei werden Vorprüfung, Herstellerprüfungen und Abnahmeprüfungen durchgeführt. Altanlagen, sofern es sich um Kleinanlagen handelt, bei denen das klassische Prüfmuster nicht durchgeführt wurde, können mit Ersatzmaßnahmen auf ein gleiches Sicherheitsniveau angehoben werden.
Voraussetzung ist, dass die Anlagen bereits einzelzertifiziert werden. In dieser Phase werden parkübergreifende Zusammenhänge und Prozesse bewertet, wobei vor allem die Anforderungen der Richtlinie für Fliegende Bauten in Bezug auf den Betrieb im Vordergrund stehen. Als Stichworte werden genannt:
TÜV SÜD Industrie Service GmbH bietet als für die EU anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierstelle Betreibern von Freizeitparks ein umfassendes, 2-teiliges Zertifizierungsprogramm, das die Übereinstimmung mit den Anforderungen der EN 13814 bestätigt.
TÜV SÜD prüfte die schnellste Achterbahn der Welt nach dem europäischen Standard EN 13814.
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