Wählen Sie ein anderes Land, um sich über die Services vor Ort zu informieren
//Land auswählenDieses Prüfzeichen wird vergeben für die Einzelprüfung von Freizeitanlagen, vom Kinderkarussell bis zu Anlagen mit kompliziertesten Fahrbewegungen, Achterbahnen mit und ohne Loopings, Riesenräder, Wasserrutschbahnen, Hochseilgärten und Vieles mehr. Die Angabe der Jahreszahl bezieht sich auf das Jahr der erfolgten Einzelprüfung.
Dieses Prüfzeichen wird vergeben für die wiederkehrende Inspektion von Freizeitanlagen, vom Kinderkarussell bis zu Anlagen mit kompliziertesten Fahrbewegungen, Achterbahnen mit und ohne Loopings, Riesenräder, Wasserrutschbahnen, Hochseilgärten und Vieles mehr. Wie angegeben, bezieht sich die Angabe der Jahreszahl auf das Jahr der nächsten Inspektion.
Das Prüfzeichen wird nach erfolgreicher Inspektion durch unseren Mitarbeiter direkt am Objekt angebracht. Der Kunde besitzt damit kein Recht, das Prüfzeichen für Werbezwecke zu verwenden.
Fahrgeschäfte und Fliegende Bauten sind nach nationalen und internationalen Regelungen in einer Erstprüfung und in regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen auf den Erhaltungszustand und die Betriebssicherheit zu beurteilen. Technische Prüfgrundlagen sind die DIN EN 13814 "Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks – Sicherheit" und zum Teil noch die Vorgängernorm DIN 4112 "Fliegende Bauten – Richtlinien für Bemessung und Ausführung".
In Österreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz sind Prüfungen jeweils auf Basis der nationalen Verordnungen durchzuführen. In England sind die Anforderungen des HSG 175 zu beachten.