Bauliche Anlagen, die nicht ortsfest mit dem Baugrund verbunden sind, gelten als Fliegende Bauten. Hierzu zählen u. a.: Open-Air-Bühnen, Zelte, Tribünen, temporäre Ausstellungshallen, Hochseilanlagen für artistische Vorführungen, Show Displays. Damit Besucher ihren Aufenthalt unbeschwert genießen können, sind Betreiber und Hersteller solcher Anlagen für ihre Instandhaltung und Überwachung sowie das Einhalten aller Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
Ganz gleich, ob Hersteller, Betreiber, Veranstalter oder Baurechtsbehörde: von der Planung bis zum Betrieb der Anlage stehen wir Ihnen mit Fachwissen und allen notwendigen Prüfdienstleistungen zur Seite. So könne Sie sichergehen, dass Ihre Anlagen allen gängigem Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Unsere Lösungen im Überblick:
Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung nach DIN 56950 mussten baubegleitend und zeitgleich ablaufen.
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