WER MUSS EIN ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247-1 DURCHFÜHREN?
Alle deutschen Unternehmen, die im Sinne der EU-Definition nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, müssen per Gesetz seit dem 5. Dezember 2015 Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nachweisen.
Konkret müssen die Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen – sofern sie nicht bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.
UNSERE SERVICES
Unsere erfahrenen Energieauditoren bringen Sie sicher ans Ziel:
- Sondierungsgespräch zur Klärung der betroffenen Standorte, Immobilien und des Auditumfangs
- Kick-off-Meeting zur Information aller Beteiligten hinsichtlich Ablauf, Terminplanung und Methodik des Energieaudits
- Vor-Ort-Begehung
- Datenerfassung zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, des Energieverbrauchs relevanter Verbraucher sowie von Energieverbrauchs-Kennzahlen
- Entwicklung von Maßnahmen zur Erschließung möglicher Einsparungen (z. B. durch Verminderung und Rückgewinnung von Energieverlusten, Förderung eines bewussten Umgangs mit Energie, Änderung von Verhaltensweisen)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung (u. a. Kapitalwert, interner Zinsfuß) für die Einsparvorschläge
- Erstellen des Energieaudit-Berichts
- Abschlussbesprechung
Optional führen wir auch eine vertiefte Analyse durch – zur Klärung von Detailfragestellungen wie z.B. der technischen Machbarkeit bestimmter Energieeinsparmaßnahmen. Und treffen uns sogar jährlich bzw. zweijährlich mit Ihnen zu einem Update des Energieaudits. Dies verringert Ihren Aufwand für das reguläre (alle 4 Jahre zu aktualisierende) Energieaudit deutlich.
MÖGLICHKEITEN DER FÖRDERUNG
Für die Umsetzung der im Energieaudit gefundenen Maßnahmen ist u. a. – nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – das BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ sehr interessant:
- Zuschuss von 30% (KMU: 40%) für investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen (Querschnittstechnologien)
- Zuschuss von 45% (KMU: 55%) für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen)
- Zuschuss von 30% (KMU: 40%) für den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring von Energieströmen
- Zuschuss von 30% (KMU: 40%) für Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gern!
ENERGIEAUDIT NACH DIN EN 16247 - IHRE VORTEILE
- Sie erfüllen die gesetzlichen Verpflichtungen aus dem EDL-G.
- Sie sparen Kosten für den Energiebezug und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
- Sie sichern sich als KMU Steuervergünstigungen im Rahmen der SpaEfV.
- Sie erhöhen die Transparenz Ihrer Prozesse und optimieren diese.
- Sie sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für den sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen.
- Sie schaffen die technischen Grundlagen für die spätere Einführung eines Energiemanagementsystems.
- Sie bekommen einen neutralen Partner mit international anerkannter hoher Reputation: TÜV SÜD.