Funkanlagen umfassen ein wachsendes Angebot an Produkten: von Broadcast-Funksendern und Fernsehempfängern über Fernbedienungen für Garagentore bis zu Haushaltsgeräten, die einfach nur Bluetooth oder WLAN nutzen. Diese Produkte sind von ihrer Funktion her auf die Ausstrahlung und den Empfang von Funkwellen ausgelegt. Sie unterliegen daher diversen technischen Anforderungen, die den sicheren und effizienten Betrieb dieser Geräte und Anlagen sicherstellen sollen. Für Hersteller, Importeure und Händler von Funkgeräten und -anlagen kann die Einhaltung dieser regulatorischen Anforderungen schwierig sein.
Das Funkanlagengesetz bzw. die Radio Equipment Directive der Europäischen Union (RED-Richtlinie, 2014/53/EU, kurz: RED) wurde 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt für alle elektrischen und elektronischen Geräte, die bestimmungsgemäß Funkwellen, das heißt elektromagnetische Wellen mit Frequenzen unter 3.000 GHz, ausstrahlen und empfangen. Die RED ersetzt die 1999 veröffentlichte Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (R&TTE-Richtlinie).
Die RED-Richtlinie fordert die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit sowie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und der effizienten Nutzung von Funkfrequenzen. Ab 2024 verlangt die RED für internetfähige Produkte zusätzlich Anforderungen an die Cybersicherheit und die Verwendung einheitlicher Ladeschnittstellen für Geräte in ihrem Anwendungsbereich.
Die RED vertraut ebenso wie andere EU-Richtlinien hinsichtlich der spezifischen technischen Anforderungen auf harmonisierte Normen. Bei Einhaltung der darin festgelegten Anforderungen gilt die Konformitätsvermutung, das heißt die Mitgliedstaaten der EU gehen davon aus, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Kann auf harmonisierte Normen nicht zurückgegriffen werden, so ist in nach RED die Einbindung einer Benannten Stelle erforderlich.
Alle nach Europa importierten bzw. in der EU auf den Markt gebrachten Funkgeräte müssen die in den EU-Richtlinien festgelegten Anforderungen erfüllen. Bei Produkten mit CE-Kennzeichnung gilt die Konformitätsvermutung, das heißt, man geht davon aus, dass diese Geräte mit den Anforderungen der RED-Richtlinie und aller anderen maßgeblichen Richtlinien konform sind. Somit können diese Produkte rechtmäßig in den Mitgliedstaaten der EU vertrieben werden.
Die meisten funkenden Geräte, einschließlich IoT-Geräte, unterliegen seit Anfang 2022 einem delegierten Rechtsakt der Funkanlagenrichtlinie 2014/51/EU (RED), der Cybersicherheit fordert. Der delegierte Rechtsakt wird ab August 2024 verpflichtend für folgende Geräte mit Funkschnittstelle in Europa:
Hinsichtlich den Cybersicherheits- und Datenschutzanforderungen bedeutet das:
In unseren akkreditierten Prüflaboren decken wir alle Aspekte der RED ab und prüfen Ihre Produkte nach den technischen Vorgaben der RED hinsichtlich:
Als Benannte Stelle erstellen wir für Sie Gutachten und Berichte bzw. EU-Baumusterprüfbescheinigungen. Wir unterstützen Sie bei der CE-Kennzeichnung für die Funkgeräte-Richtlinie. Wir prüfen den Inhalt Ihrer Produktunterlagen und unterstützen Sie bei der Identifikation von Änderungen, die erforderlich sein könnten, um die Vorgaben der RED zu erfüllen. Letztendlich bestätigen wir die CE-Konformität durch Zertifizierung mit einer EU-Baumusterprüfbescheinigung.
Die Experten von TÜV SÜD sind stets über die neuesten, weltweit gültigen Vorschriften und Normen für Funkgeräte und -anlagen informiert und engagieren sich aktiv in diversen Industrie- und Handelsverbänden.
Unsere Experten sind auf Draht, wenn es um die Prüfung kabelloser Produkte mit Funkstrecken geht.
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