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Fachkundelehrgang gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV für Erlaubnispflichtige - gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle fachkundig sammeln, befördern, handeln und makeln
Präsenztraining4 TageModulare WeiterbildungPräsenz Training oder Virtuelles Klassenzimmer
Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV bestimmt in § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, dass verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, über fachliche Kenntnisse verfügen müssen. Dieser staatlich anerkannte Lehrgang vermittelt Ihnen diese Fachkenntnisse. Unsere Experten in Sachen Umwelttechnik informieren Sie eingehend über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften und unterstützen Sie mit konkreten und kompetenten Anleitungen zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem betrieblichen Alltag. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV und wissen, wie Sie Ihr Unternehmen optimal dabei unterstützen können, Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht zu sammeln, zu befördern, zu handeln und zu makeln.
- Sie als Verantwortlicher erwerben die von der AbfAEV geforderten Fachkenntnisse.
- Sie erhalten umfassende Kenntnis der für Ihren Betrieb geltenden abfallrechtlichen Vorschriften.
- Sie erhalten konkrete Anleitungen zur Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen.
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Rechtssystematik
- EU- und nationale Gesetze und Verordnungen im Bereich Abfall
- Vorschriften des Umweltrechts
- Straf- und Ordnungsrecht
- Haftungsrecht
- Nachweisführung
- Umgang mit dem Abfallverzeichnis (AVV)
- Nachweisverordnung
- Elektronische Nachweisführung
- Abfallregister
- Beförderung, Vermittlung
- Gefahrgutrecht
- Beförderung im In- und Ausland
- Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Makler und Händler
- Entsorgungsfachbetrieb
- Der Weg zum Entsorgungsfachbetrieb
- Anforderungen und Vorteile
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik
- Abfälle mit besonderem Gefährdungspotenzial
- Entsorgungsanlagen
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Voraussetzung für die Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder § 5 Absatz 1 Satz 2 oder § 5 Absatz 2 AbfAEV.
Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung von Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, verantwortlich sind
Fachdozenten der TÜV SÜD Akademie, von Betrieben sowie Rechtsanwälte