Jeder Arbeitgeber, der Arbeitsmittel bereitstellt, muss die jeweilige Gefährdung ermitteln und bewerten. Diese Vorgabe ist sehr weitreichend. Sie betrifft die Gerätesicherheit, die Ergonomie und auch die Hygiene. Berücksichtigt werden müssen auch die Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, verschiedenen Arbeitsstoffen und der Arbeitsumgebung.