Umwelt und Klimaschutz

Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsschutz im Einwirkungsbereich elektromagnetischer Felder (EMF)

Gefahren für Mitarbeiter erkennen und minimieren

Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit vor Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder zu schützen. Dies ist eine Kernforderung der EMF-Arbeitsschutzverordnung (EMFV), welche seit 2016 die bis dahin gültige DGUV V15 (ehemals BGV B11) ersetzt.

Mittlerweile wurden die Technischen Regeln zur EMFV als Entwurf von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) veröffentlicht und konkretisieren damit die Ermittlung und Bewertung der Gefährdung am Arbeitsplatz durch EMF.

Die Arbeitsbereiche im Einwirkungsbereich elektromagnetischer Felder werden dabei in Expositionszonen als Handlungshilfe zur Umsetzung des Schutzkonzepts der EMFV eingeteilt. 

TÜV SÜD unterstützt Sie dabei, Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter (Personenschutz) durch elektromagnetische Felder auszuschließen und Sie gegenüber Berufsgenossenschaften sowie Behörden abzusichern.

 

Unsere Services

  • Mit unserer Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie einen Nachweis, dass an Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb die festgelegten Grenzwerte für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder für direkte (Gesundheitsgefahren) und indirekte Wirkungen (Projektilgefahr, Implantatträger) eingehalten werden.
  • Mit den Messergebnissen bekommen Sie eine solide Entscheidungsgrundlage für das Einführen von Schutzmaßnahmen.
  • Beim Bau neuer Anlagen ermitteln wir die mögliche Gefährdung durch elektromagnetische Felder bereits in der Planungsphase für Sie. So können Sie frühzeitig Maßnahmen einleiten, um eine Gefährdung auszuschließen.
  • Wir legen gemeinsam mit Ihnen Expositionszonen und falls erforderlich Sicherheitsabstände, Zutrittsbeschränkungen und Begrenzungen der Aufenthaltsdauer fest.

 

Besonders Schutzwürdige Beschäftigte

Eine besondere Herausforderung stellt der Arbeitsschutz für besonders schutzwürdige Beschäftigte dar. Darunter sind vor allem Personen zu verstehen:

  • mit aktiven medizinischen Implantaten wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren
  • mit passiven medizinischen Implantaten, bei denen eine Beeinflussung durch EMF möglich ist (z.B. Erwärmung, Kraftwirkung)
  • Schwangere Beschäftigte

 

Um Gefährdungen vorzubeugen, müssen Expositionszonen für besonders gefährdete Beschäftigte sicher ausgewiesen und gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere bei:

  • Mitarbeitern mit aktiven oder passiven medizinischen Implantaten,
  • wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird
  • wenn sich Besucher oder Fremdarbeiter mit aktiven oder passiven medizinischen Implantaten auf dem Betriebsgelände aufhalten und keine Informationen hinsichtlich der Störanfälligkeit der Implantate vorliegen

Unsere Experten erstellen die Gefährdungsbeurteilung, unterstützen Sie beim Festlegen der Expositionszonen und überprüfen die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen.

 

Anlagen, für die eine Bewertung nach EMFV erforderlich ist

  • Energieversorgung (Freileitungen, Erdkabel, Transformatoren, Hochspannung)
  • Motoren und Antriebe
  • Induktionskochgeräte
  • Schweiß- und Lötanlagen
  • Industrielle, induktive Erwärmungsanlagen wie Glüh-/Härte-/ Vergüteanlagen
  • Entmagnetisier- und Rissprüf-Anlagen (Degaußer)
  • Elektrotherapie und Magnetstimulation
  • Diathermie
  • Mikrowellenerwärmung, -trocknung und -verschmelzung von Materialien
  • Rundfunk-, Mobilfunk- und Fernsehsender
  • Radar-Anlagen
  • Beleuchtung mit HF- und Mikrowellenenergie
  • Starkstromleitungen (mehr als 100 A)
  • Hochfrequenzplasmageräte
  • Elektrolyseanlagen
  • elektrische Öfen, Lichtbogen- oder Induktionsschmelzen, Schmelzöfen
  • Züge und Straßenbahnen, elektrisch angetrieben
  • Kugellager Anwärmgerät
  • Rohrendprüfanlagen
  • HF Kunststoffstanze

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