Der Gesundheitsschutz des Mitarbeiters an seinem Arbeitsplatz hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe seines Krankenstandes. Nur mit gezielter Prävention lassen sich Fehlzeiten senken. Um den betrieblichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wurden Arbeitsplatzgrenzwerte definiert (AGW, TRK), bei deren Einhaltung aus toxikologischer Sicht keine Gefährdung des Mitarbeiters besteht.
Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann in der Regel durch Messungen belegt werden. Belegen Sie die Einhaltung der Grenzwerte mit Gefahrstoffmessungen durch TÜV SÜD. Für die Arbeitsplatzmessung müssen die Grenzwerte der TRGS 900 und TRGS 910 einbezogen werden.
TÜV SÜD ist eine akkreditierte Messstelle für Gefahrstoffe nach §7 GefStoffV und für einige Innenraumschadstoffe.
Seit Februar 2020 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe im Bereich "Schweißtechnische Arbeiten" (TRGS 528) veröffentlicht. Die verschiedenen TRGS sollen, soweit keine vergleichbaren Regelungen existieren, vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes beachtet werden. Im Falle eines Unfalls, einer Erkrankung oder Ähnlichem, kann der Arbeitgeber damit nachweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat und seiner Fürsorgepflicht im Sinne des Arbeitsschutzes nachgekommen ist – Sie als Betreiber erhalten dadurch Rechtssicherheit im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schweißtechnischen Arbeitsplätzen.
Wie für jeden Arbeitsplatz sind Sie als Betreiber dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. (Grundlage §5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung).
Die TRGS 528 zeigt die allgemeine Gefahrstofffreisetzung an unterschiedlichen schweißtechnischen Arbeitsplätzen und deren Wirkung auf die menschliche Gesundheit auf. Es kommen überwiegend inhalative Expositionen zum Tragen.
Für die Gefährdungsbeurteilung müssen die Grenzwerte der in der TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) und TRGS 910 (krebserzeugende Stoffe) aufgelisteten Stoffe einbezogen werden.
Sie erhalten einen aussagekräftigen Messbericht gemäß Durchführungsrichtlinie TRGS 402 von einem akkreditierten Messinstitut mit entsprechender Rechtssicherheit