Arbeitsplatzmessung / Gefahrstoffmessung

Arbeitsplatzmessung: Schutz vor Gefahrstoffen gemäss Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Der Gesundheitsschutz des Mitarbeiters an seinem Arbeitsplatz hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe seines Krankenstandes. Nur mit gezielter Prävention lassen sich Fehlzeiten senken. Um den betrieblichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wurden Arbeitsplatzgrenzwerte definiert (AGW, TRK), bei deren Einhaltung aus toxikologischer Sicht keine Gefährdung des Mitarbeiters besteht.

Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann in der Regel durch Messungen belegt werden. Belegen Sie die Einhaltung der Grenzwerte mit Gefahrstoffmessungen durch TÜV SÜD. Für die Arbeitsplatzmessung müssen die Grenzwerte der TRGS 900 und TRGS 910 einbezogen werden.

TÜV SÜD ist eine akkreditierte Messstelle für Gefahrstoffe nach §7 GefStoffV und für einige Innenraumschadstoffe.

Unsere Services im Bereich ARbeitsplatzmessung

  • Begehung der Arbeitsbereiche und Erfassung der eingesetzten Gefahrstoffe - Erarbeitung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Erstellung der benötigten Betriebsanweisungen
  • Durchführen der erforderlichen Gefahrstoffmessungen (am Arbeitsplatz, Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen einschließlich Expositionsmessungen)
  • Erstellung des Berichtes nach den Vorgaben der TRGS 402
  • Terminverfolgung durch uns (auf Wunsch)

TRGS 528 - SCHWEISSTECHNISCHE ARBEITEN: WAS SIE ALS BETREIBER BEACHTEN MÜSSEn

Seit Februar 2020 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe im Bereich "Schweißtechnische Arbeiten" (TRGS 528) veröffentlicht. Die verschiedenen TRGS sollen, soweit keine vergleichbaren Regelungen existieren, vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes beachtet werden. Im Falle eines Unfalls, einer Erkrankung oder Ähnlichem, kann der Arbeitgeber damit nachweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat und seiner Fürsorgepflicht im Sinne des Arbeitsschutzes nachgekommen ist – Sie als Betreiber erhalten dadurch Rechtssicherheit im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schweißtechnischen Arbeitsplätzen.

 

  • Anwendungsbereiche der TRGS 528
    • Schweißen
    • Thermisches Schneiden und Ausfugen
    • Thermisches Spritzen
    • Löten
    • Flammrichten
    • Additive Fertigungsverfahren mit Metallpulvern

 

Wie für jeden Arbeitsplatz sind Sie als Betreiber dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. (Grundlage §5 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Gefahrstoffverordnung).

Die TRGS 528 zeigt die allgemeine Gefahrstofffreisetzung an unterschiedlichen schweißtechnischen Arbeitsplätzen und deren Wirkung auf die menschliche Gesundheit auf. Es kommen überwiegend inhalative Expositionen zum Tragen.

Für die Gefährdungsbeurteilung müssen die Grenzwerte der in der TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) und TRGS 910 (krebserzeugende Stoffe) aufgelisteten Stoffe einbezogen werden.

SO KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN:

  • Wir unterstützen Sie bei der Sammlung der notwendigen Informationen für Ihre Arbeitsplätze
  • Wir erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot für die Arbeitsplatzgrenzwertmessung
  • Wir führen die Arbeitsplatzmessung durch

Sie erhalten einen aussagekräftigen Messbericht gemäß Durchführungsrichtlinie TRGS 402 von einem akkreditierten Messinstitut mit entsprechender Rechtssicherheit

IHRE VORTEILE

  • Reduzierung haftungsrechtlicher, strafrechtlicher und finanzieller Risiken.
  • Image als unabhängiges und renommiertes Unternehmen mit hoher Akzeptanz bei Behörden und Mitarbeitern.
  • Sicherstellung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
  • Kostenreduzierung durch unsere Servicepakete.

Wie können wir Ihnen helfen?

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