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//Land auswählenDer Gesundheitsschutz des Mitarbeiters an seinem Arbeitsplatz hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe seines Krankenstandes. Nur mit gezielter Prävention lassen sich Fehlzeiten senken. Um den betrieblichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wurden Arbeitsplatzgrenzwerte definiert (MAK, TRK), bei deren Einhaltung aus toxikologischer Sicht keine Gefährdung des Mitarbeiters besteht. Die Einhaltung dieser Grenzwerte kann in der Regel durch Messungen belegt werden. Belegen Sie die Einhaltung der Grenzwerte mit Gefahrstoffmessungen durch TÜV SÜD. TÜV SÜD ist akkreditiertes Prüflaboratorium für Asbest und Schadstoffe in Innenräumen sowie akkreditierte Messstelle nach § 29b BImSchG und § 18.2 GefStoffVO.