Mobilfunkmast Standort

Standortsuche Mobilfunk: Mitspracherecht für Kommunen

Standort für Mobilfunkmast: Standortwahl und mobilfunkGutachten

Um den Standort für einen neuen Mobilfunkmast können Diskussionen und Konflikte zwischen den Netzbetreibern, Kommunen und ihren Einwohnern entstehen. Um diese Konflikte zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, ist es wichtig, dass die Kommunen so früh wie möglich mit den Netzbetreibern in Dialog treten und ihr Mitspracherecht zu nutzen. Damit dieser Dialog auf Augenhöhe geführt werden kann, ist für die Kommunen oft die Einschaltung eines Experten unabdingbar.

Der Bau eines Mobilfunkmasten geht prinzipiell vom Netzbetreiber oder einer vom ihm beauftragten Firma aus, der Bauherr ist. Den Kommunen wird dabei ein Schreiben mit einem beigefügten Suchkreis übermittelt, in dem der neue Standort liegen kann. Die Kommunen haben dann 30 Tage Zeit, dem Netzbetreiber mitzuteilen, ob sie das Mitwirkungsangebot, selbst einen Standort vorzuschlagen, annehmen wollen. Kommunen sollten dies tun.

Dieses Mitspracherecht wurde den Kommunen im 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (§7a) zugesprochen. Somit können sie den Netzbetreibern auch rechtzeitig eigene Standortvorschläge unterbreiten.

Je schneller sich Gemeinden zu diesem Schritt entschließen und sich aktiv beteiligen, umso besser stehen die Chancen, eine Lösung zu finden, die auch von den Einwohnern akzeptiert wird.

Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten, wenn Sie als Gemeinde von einem Netzbetreiber kontaktiert werden:

Keine Antwort geben

Der Betreiber interpretiert eine nach Ablauf von 30 Tagen nicht erfolgte Rückmeldung als fehlendes Interesse der Kommune, sich an der Standortsuche zu beteiligen. Als Konsequenz daraus wählt der Netzbetreiber einen Standort ohne Rücksprache aus. Das Risiko, dass dieser Standort von den Bürgerinnen und Bürgern anschließend als besonders ungeeignet empfunden wird, darf nicht unterschätzt werden. Durch proaktives Handeln sind derartige Konflikte vermeidbar.

Anfrage ablehnen

Eine weitere Möglichkeit ist die Ablehnung des Baus durch die Kommune. Die Erfolgsaussichten sind dabei gering, da der Netzbetreiber die Baugenehmigung im Zweifel beim zuständigen Landratsamt erwirkt. Analog zur ausbleibenden Antwort ist nun der Bau an einem Standort möglich, der unter Umständen Unmut unter den Einwohnern hervorruft.

Mitspracherecht bei der Standortsuche

Der erfolgreichste Weg ist dabei der direkte Dialog mit den Netzbetreibern mit fachlicher Unterstützung durch neutrale Experten. Dadurch sind Konflikte vermeidbar. Bis der Funkmast steht, ist ein Mitwirken möglich. Die Einwohner sollten von Anfang an über das Vorhaben, die Schritte und Hintergründe informiert werden.

Dabei ist es sinnvoll, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, dass es besser ist, bei der Standortwahl mitzureden und dadurch eine Strahlenminimierung zu erreichen, als ohne Mitsprache eine stärkere Belastung zu riskieren. Eine Versachlichung der Diskussion kann Konflikte vorab verhindern.

In vielen Fällen werden die vorgeschlagenen Standorte von den Kommunen ohne genaue Kenntnis der Anforderungen ausgewählt, mit der Folge, dass die Netzbetreiber diese ablehnen. So müssen vorgeschlagene Standorte nicht nur die Anforderungen an ein 4G-LTE-Netz erfüllen, sondern mittlerweile auch für 5G geeignet sein (5G ready).

Vorsicht ist dabei geboten, von selbsternannten Experten, die ohne jegliche fachliche Anerkennung auf dem Gebiet tätig sind und beispielsweise eine vergleichende  Immissionsbewertung mehrerer Standorte für eine Gemeinde anhand eines einzigen Punkts beurteilen sowie aktuelle Antennentechniken und neue Frequenzen schlicht ignorieren. 

Die Sachverständigen von TÜV SÜD kennen die Anforderungen der Netzbetreiber an Standorte und können daher gezielt das Optimum zwischen Strahlenminimierung und Funkversorgung ausloten. Wir unterstützen Sie gerne aktiv bei der Standortsuche und der Risikokommunikation, um die bestmögliche Lösung für Sie als Gemeinde zu finden.

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