Umwelt und Klimaschutz

Gutachten zum Nachweis der 26. BImSchV für elektrotechnische Anlagen

Normgerechte Ermittlung von Elektromagnetischen Feldern

Elektrotechnische Anlagen wie Umspannwerke, Transformatoren, Erdkabeltrassen und Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von über 1000 V sowie Bahnstrecken und ortsfeste Funkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 W EIRP fallen unter die 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV). Bei der Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung solcher Anlagen verlangt die Genehmigungsbehörde durch Messung oder Berechnung einen Nachweis, dass im Anlagenumfeld die Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden.

Zusätzlich müssen die Betreiber einer neu errichteten oder wesentlich geänderten Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gemäß 26. BImSchVVwV nachweisen, dass sie alle Möglichkeiten nach dem Stand der Technik ausgeschöpft haben, um die Emission niederfrequenter elektromagnetischer Felder zu minimieren.

Neben direkten Gefährdungen sollten auch indirekte Gefahren durch elektromagnetische Felder ausgeschlossen werden. Darunter fällt unter anderem die Störung von sicherheitsrelevanten Installationen, Geräten und Maschinen oder aktiven/passiven medizinischen Implantaten.

 

Gutachten zum Nachweis der 26. BImSchV – unsere Services

  • Unsere Experten weisen zweifelsfrei nach, ab welchem Abstand zu Ihrer Anlage die Grenzwerte gemäß 26. BImSchV im Umfeld eingehalten werden. Wir führen zusätzlich eine Bewertung gemäß 26. BImSchVVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift) zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde durch.

  • Wir ermitteln die Feldstärkewerte für Sie messtechnisch mit normgerechten hochauflösenden Messgeräten oder rechnerisch als 3D Gesamtmodell mit spezialisierten Programmen.

  • Wir unterstützen Sie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren als unabhängiger Fachgutachter bei Erörterungsterminen und der Bearbeitung von Einwendungen in Bezug auf elektromagnetische Felder.

 

Für welche elektrotechnischen Anlagen ist u.a. ein Nachweis nach 26. BImSchV zu erbringen?

  • Energieversorgung:
    - Freileitungen,
    - Erdkabel,
    - Transformatoren,
    - Ortsnetzstationen
    - Umspannwerke
  • Elektrifizierte Bahnanlagen

 

Ihre Vorteile

  • Sie gewinnen einen Partner, der sachkundig und unstrittig den geforderten Nachweis nach 26. BImSchV entsprechend den Anforderungen der Genehmigungsbehörde erbringt oder eine Abnahmemessung neu errichteter Anlagen durchführt.
  • Sie erhalten fachkundige Unterstützung bei der Errichtung Ihrer Anlagen unter Berücksichtigung der Minimierung elektromagnetischer Felder.

Wie können wir Ihnen helfen?

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