Elektrotechnische Anlagen wie Umspannwerke, Transformatoren, Erdkabeltrassen und Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von über 1000 V sowie Bahnstrecken und ortsfeste Funkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 W EIRP fallen unter die 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV). Bei der Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung solcher Anlagen verlangt die Genehmigungsbehörde durch Messung oder Berechnung einen Nachweis, dass im Anlagenumfeld die Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden.
Zusätzlich müssen die Betreiber einer neu errichteten oder wesentlich geänderten Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gemäß 26. BImSchVVwV nachweisen, dass sie alle Möglichkeiten nach dem Stand der Technik ausgeschöpft haben, um die Emission niederfrequenter elektromagnetischer Felder zu minimieren.
Neben direkten Gefährdungen sollten auch indirekte Gefahren durch elektromagnetische Felder ausgeschlossen werden. Darunter fällt unter anderem die Störung von sicherheitsrelevanten Installationen, Geräten und Maschinen oder aktiven/passiven medizinischen Implantaten.
Unsere Experten weisen zweifelsfrei nach, ab welchem Abstand zu Ihrer Anlage die Grenzwerte gemäß 26. BImSchV im Umfeld eingehalten werden. Wir führen zusätzlich eine Bewertung gemäß 26. BImSchVVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift) zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde durch.
Wir ermitteln die Feldstärkewerte für Sie messtechnisch mit normgerechten hochauflösenden Messgeräten oder rechnerisch als 3D Gesamtmodell mit spezialisierten Programmen.