Anlagen, die in den Geltungsbereich der 17. BImSchV fallen, müssen neben den Emissionen auch die Verbrennungsbedingungen überwachen. Optimale Verbrennungsbedingungen reduzieren die im Verbrennungsprozess entstehenden Schadstoffe. Diese sind damit der Umwelt nachhaltig entzogen.
Die zuletzt am 02. Mai 2013 geänderte 17. BImSchV fordert im § 15 (4) explizit die jährliche Funktionsprüfung der Messeinrichtungen, die der kontinuierlichen Feststellung der Verbrennungsbedingungen dienen. Darüber hinaus muss mindestens alle drei Jahre eine Kalibrierung erfolgen. In § 16 (1) unter 3. wird die kontinuierliche Messung der Mindesttemperatur gefordert. Diese Anforderungen gelten nach § 28 ab dem 1. Januar 2016.
Sie möchten Ihr Messsystem zur kontinuierlichen Registrierung und Überwachung der Verbrennungstemperatur in der Nachbrennzone im Rahmen der gesetzlich geregelten Emissionsüberwachung kalibrieren lassen? TÜV SÜD Industrie Service ist als Messinstitut akkreditiert und erbringt für Sie alle damit verbunden erforderlichen Leistungen.