Umwelt und Klimaschutz

Auskunftspflicht nach § 31 BImSchG

Kompetente Unterstützung für den Bericht zu Ihrer IED-Anlage

Für Industrieanlagen im Geltungsbereich der Industrie Emissions-Richtlinie (IED) fordert der Gesetzgeber nach § 31 BImSchG, dass Betreiber der zuständigen Behörde jährlich eine Ergebniszusammenfassung der Emissionsüberwachung vorlegen. Die Basis der Auskunftspflicht bilden der Emissionsjahresbericht, Ergebnisse aus anderen Emissions­messungen sowie die Anlagenüberwachung (§§ 52a und 52 BImSchG). Diese Werte stellen die Grundlage für eine Überprüfung der Genehmigungsanforderungen dar. Unabhängig davon sind in der Regel jährlich weitere Daten vorzulegen, welche die Genehmigungskonformität belegen können.

Um allen Vorgaben im Hinblick auf Genehmigungskonformität und Auskunftspflicht regelkonform und mit möglichst wenig Aufwand für Sie nachzukommen, kann es für Sie hilfreich sein, einen unserer Sachverständigen einzubinden.

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mit folgenden Services können wir Sie unterstützen

  • Vorsichtung und Zusammenstellung von relevanten Daten für den Bericht zu Ihrer IED-Anlage
  • Erstellung sinnvoller Verweise auf eventuell vorliegende oder parallel vorzulegende Daten
  • Terminverfolgung und Kontakt zu den zuständigen Behörden
  • Sicherstellung der rechtlich korrekten Informationspflicht 

Warum TÜV SÜD?

  • Sie stellen Sie sicher, dass Sie der Informationspflicht zu Ihrer IED-Anlage korrekt nachkommen.
  • Durch unsere Unterstützung gewinnen Sie Zeit, die Sie für Ihre eigenen Kernkompetenzen nutzen können.

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