Für Industrieanlagen im Geltungsbereich der Industrie Emissions-Richtlinie (IED) fordert der Gesetzgeber nach § 31 BImSchG, dass Betreiber der zuständigen Behörde jährlich eine Ergebniszusammenfassung der Emissionsüberwachung vorlegen. Die Basis der Auskunftspflicht bilden der Emissionsjahresbericht, Ergebnisse aus anderen Emissionsmessungen sowie die Anlagenüberwachung (§§ 52a und 52 BImSchG). Diese Werte stellen die Grundlage für eine Überprüfung der Genehmigungsanforderungen dar. Unabhängig davon sind in der Regel jährlich weitere Daten vorzulegen, welche die Genehmigungskonformität belegen können.
Um allen Vorgaben im Hinblick auf Genehmigungskonformität und Auskunftspflicht regelkonform und mit möglichst wenig Aufwand für Sie nachzukommen, kann es für Sie hilfreich sein, einen unserer Sachverständigen einzubinden.
mit folgenden Services können wir Sie unterstützen