Umwelt und Klimaschutz

Anlagenüberwachung und Anlagenbetrieb nach BImSchG

TÜV SÜD UNTERSTÜTZT SIE ALS EXTERNER SACHVERSTÄNDIGER, die Pflichten nach BImSchG einzuhalten

Anlagenbetreiber sind per Gesetz verpflichtet zu überwachen, wie sich der Betrieb ihrer Anlage auf die Umwelt auswirkt und ob die einschlägigen Umweltvorschriften eingehalten werden. Relevant ist hier vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Bei der Umsetzung der Vorgaben kann zur Anlagenüberwachung oder als Immissionsschutzbeauftragter ein externer Sachverständiger hinzugezogen werden. Mit der Beauftragung von TÜV SÜD greifen Sie auf das Know-how von flexiblen, erfahrenen und bundesweit tätigen Experten zurück.

 

Anlagenüberwachung

Bei komplexen Industrieanlagen im Sinne der Industrieemissionsrichtlinie (IED) fordert der Gesetzgeber das Durchführen von regelmäßigen staatlichen Umweltinspektionen. Zwischen den Untersuchungen liegen abhängig von der Risikostufe 1 bis 3 Jahre. Bei IED-Anlagen werden die Berichte über die Umweltinspektionen in den Internetauftritten der Behörden veröffentlicht.

Für einfachere Industrieanlagen liegen Intensität, Umfang und Häufigkeit der staatlichen Überwachung im Ermessen der jeweiligen Überwachungsbehörde.

Die betriebsinterne Anlagenüberwachung in Zusammenarbeit mit einem TÜV SÜD-Sachverständigen bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Neutrale Bewertung durch TÜV SÜD
  • Überprüfung des Genehmigungsbestandes auf den optimalen Zustand
  • Erkennen von Abweichungen und Mängeln sowie gemeinsame Lösungsfindung vor Ort
  • Mängelbeseitigung vor Überwachung durch die Behörde (und Veröffentlichung im Internet)
  • Terminverfolgung durch den Sachverständigen
  • Behördenkontakt durch den Sachverständigen

 

Externer Immissionsschutzbeauftragter

Betreiber von Anlagen, die im Anhang I der 5. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) genannt sind, haben nach § 53 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die gesetzliche Pflicht, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen. Dies betrifft z. B. Abfallbehandlungsanlagen, Anlagen der Energiewirtschaft oder der Intensivtierhaltung.

TÜV SÜD verfügt über erfahrene Immissionsschutzbeauftragte mit Anlagen-Know-how. Ein externer Immissionsschutzbeauftragter:

  • unterstützt Sie bei der Sicherstellung der gesetzlichen Betreiberpflichten und
    der Entwicklung, Einführung und Optimierung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
  • entlastet Sie bei der Überwachung und Einhaltung der Vorschriften des BImSchG, der Durchführung von regelmäßigen betriebsinternen Kontrollen, der jährlichen Berichterstattung und der Informationspflicht für die Mitarbeiter über die betreffenden Anlagen und deren Umweltauswirkungen

 

Weitere Services

 

Sie Profitieren..

  • von der Erfahrung und dem aktuellen Wissensstand eines Profis im Bereich Immissionsschutz
  • von der Effizienzsteigerung in der Abarbeitung der Pflichten durch die Arbeit eines "Externen"
  • von einer zuverlässigen Erfüllung Ihre gesetzlichen Pflichten
  • von finanziellen und personellen Einsparungen

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