Anlagenbetreiber sind per Gesetz verpflichtet zu überwachen, wie sich der Betrieb ihrer Anlage auf die Umwelt auswirkt und ob die einschlägigen Umweltvorschriften eingehalten werden. Relevant ist hier vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Bei der Umsetzung der Vorgaben kann zur Anlagenüberwachung oder als Immissionsschutzbeauftragter ein externer Sachverständiger hinzugezogen werden. Mit der Beauftragung von TÜV SÜD greifen Sie auf das Know-how von flexiblen, erfahrenen und bundesweit tätigen Experten zurück.
Bei komplexen Industrieanlagen im Sinne der Industrieemissionsrichtlinie (IED) fordert der Gesetzgeber das Durchführen von regelmäßigen staatlichen Umweltinspektionen. Zwischen den Untersuchungen liegen abhängig von der Risikostufe 1 bis 3 Jahre. Bei IED-Anlagen werden die Berichte über die Umweltinspektionen in den Internetauftritten der Behörden veröffentlicht.
Für einfachere Industrieanlagen liegen Intensität, Umfang und Häufigkeit der staatlichen Überwachung im Ermessen der jeweiligen Überwachungsbehörde.
Betreiber von Anlagen, die im Anhang I der 5. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) genannt sind, haben nach § 53 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die gesetzliche Pflicht, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen. Dies betrifft z. B. Abfallbehandlungsanlagen, Anlagen der Energiewirtschaft oder der Intensivtierhaltung.
TÜV SÜD verfügt über erfahrene Immissionsschutzbeauftragte mit Anlagen-Know-how. Ein externer Immissionsschutzbeauftragter: