Die Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG zählt zu den gesetzlichen Betreiberpflichten. TÜV SÜD übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der zuständigen Behörden.
Langjährige Expertise
Unsere Teams kennen sich in verschiedenen Umwelt- und Sicherheitsbelangen aus. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Auflagen fachgerecht geprüft werden.
Synergien bei der Prüfung
Wir übernehmen neben der Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG auch andere Prüfungen wie Emissionsmessungen. Alle Prüfvorgänge koordinieren wir effizient.
Schnittstelle zur Behörde
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren. Das erleichtert die Kommunikation und Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden.
Die Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG ist Teil der behördlichen Umweltaufsicht und Betreiberpflichten. Sie betrifft genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
TÜV SÜD überwacht Anlagen im Auftrag der zuständigen Behörden. Wir führen Vor-Ort-Inspektionen durch und prüfen relevante Unterlagen. Wir bewerten Betriebszustände, Emissionen und umweltrelevante Anlagenteile.
Bei IED-Anlagen berücksichtigen wir die Vorgaben der Industrieemissions-Richtlinie. Die Bewertung erfolgt anhand gesetzlicher Anforderungen und Genehmigungsauflagen.
Kontaktieren Sie uns zur Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG und erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten.
➥ Vorbereitung der Überwachung
Wir sichten genehmigungsrelevante Unterlagen, Auflagenbescheide und vorhandene Überwachungsberichte. Die Prüfung dient der fachlichen Vorbereitung der Vor-Ort-Inspektion
➥ Vor-Ort-Inspektion
Wir überprüfen die Anlage vor Ort. Im Fokus stehen Betriebszustände, Emissionen und umweltrelevante Anlagenteile gemäß immissionsschutzrechtlicher Vorgaben.
➥ Fachliche Bewertung
Wir bewerten die Feststellungen anhand gesetzlicher Anforderungen und Genehmigungsauflagen. Maßgeblich sind die Vorgaben des § 52 BImSchG.
➥ Dokumentation und Bericht
Wir dokumentieren die Ergebnisse der Anlagenüberwachung nachvollziehbar. Die Berichte dienen der weiteren Verwendung durch die zuständigen Behörden.
Die Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG ist eine gesetzlich vorgesehene Kontrolle genehmigungsbedürftiger Anlagen. Sie muss regelmäßig und risikobasiert erfolgen.
Ziel ist die Feststellung, ob Anlagen den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden.
Sie sind verpflichtet, Genehmigungsauflagen einzuhalten und den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
Zu den Betreiberpflichten gehört auch, behördliche Überwachungen nach § 52 BImSchG zu ermöglichen und die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Die Anlagenüberwachung betrifft immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Maßgeblich ist die Zuordnung der Anlage nach der 4. BImSchV.
Typische Beispiele sind:
✓ Anlagen der chemischen Industrie
✓ Energieerzeugungsanlagen wie Kraftwerke
✓ Abfallbehandlungs‑ und Abfallverbrennungsanlagen
✓ Metall- und Oberflächenbehandlungsanlagen
✓ Anlagen der Zement-, Glas- oder Mineralindustrie
Auch Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED‑Anlagen) unterliegen der Überwachung.
Die Zuständigkeit für die Anlagenüberwachung liegt bei den zuständigen Behörden. Diese führen Überwachungen selbst durch oder beauftragen sachverständige Stellen.
TÜV SÜD übernimmt Anlagenüberwachungen im Auftrag der zuständigen Behörden als unabhängige Sachverständigenorganisation.
Der Umfang der Anlagenüberwachung richtet sich nach Art, Größe und Risikopotenzial der Anlage. Geprüft wird, ob der Anlagenbetrieb den gesetzlichen Anforderungen und Genehmigungsauflagen entspricht.
Typische Prüfinhalte sind unter anderem:
► Betriebszustände und Betriebsweise
► umweltrelevante Anlagenteile
► Emissionen und deren Überwachung
Die Ergebnisse der Anlagenüberwachung werden nachvollziehbar dokumentiert und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt.
Die Häufigkeit der Anlagenüberwachung wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Maßgeblich sind Art, Umfang und Umweltrisiken der Anlage gemäß § 52 BImSchG.
Bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie erfolgen Umweltinspektionen in der Regel risikobasiert in Abständen von einem bis drei Jahren.
Die Anlagenüberwachung nach § 52 BImSchG ist fester Bestandteil der behördlichen Umweltaufsicht. Sie dient der fachlichen Bewertung genehmigungsbedürftiger Anlagen auf Basis gesetzlicher Anforderungen.
TÜV SÜD führt diese Überwachungen als unabhängige Sachverständigenorganisation durch und unterstützt Sie so bei der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten.
Kontaktieren Sie uns zur Durchführung von Anlagenüberwachungen nach § 52 BImSchG im Auftrag der zuständigen Behörden.