Emissionsmessungen ermöglichen Aussagen zu Art und Ausmaß der von einer Anlage ausgehenden Emissionen und können der Auslöser für betriebliche Veränderungen (Anlagenerweiterung, Kapazitätserhöhung, Modernisierung, Optimierung, etc.) sein. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind in der 4. BImSchV festgelegt.
Gemäß § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen Art und Ausmaß der von ihren Anlagen ausgehenden Emissionen ermitteln.
Anlagen wie Müllverbrennungsanlagen müssen außerdem durch automatische Emissionsmesseinrichtungen überwacht werden, für die regelmäßige Funktionsprüfungen und Kalibrierungen verpflichtend sind.
TÜV SÜD ist bundesweit zugelassene Messstelle nach § 29b BImSchG und liefert Ihnen verlässliche Messdaten zu auftretenden Emissionen, um die richtigen betrieblichen Entscheidungen zu treffen.
Die Experten von TÜV SÜD verfügen über jahrzehntelange messtechnische Erfahrung in allen industriellen/betrieblichen Anlagen, Verfahren und Prozessen.