Gesetzliche Vorgaben sicher einhalten
Gesetzliche Vorgaben sicher einhalten
Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen müssen Art und Umfang ihrer Emissionen nachweisen. Das regeln die §§ 26 und 28 BImSchG für Anlagen nach der 4. BImSchV. Je nach Anlagentyp können auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen messpflichtig werden, wenn sie unter die TA Luft fallen.
TÜV SÜD übernimmt diese Emissionsmessungen als nach § 29b BImSchG anerkannte Messstelle, wertet die Ergebnisse aus und fasst sie in rechtskonformen Gutachten zusammen. Sie erhalten Messungen, Gutachten und die vollständige Dokumentation aus einer Hand. So haben Sie alle Nachweise parat, die Behörden und Zertifizierungsstellen verlangen.
✓ Anerkannte Messstelle
Als Messstelle nach § 29b BImSchG führen wir Ihre Emissionsmessungen nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen durch.
✓ Kompetenz und Erfahrung
Unsere Sachverständigen sind seit vielen Jahren in unterschiedlichsten Branchen im Einsatz – von Feuerungsanlagen bis zur mineralverarbeitenden Industrie.
✓ Synergieeffekte nutzen
Neben Emissionsmessungen führen wir auch Geruchs- und Lärmmessungen durch, prüfen die Anlagensicherheit und erstellen UVP-Berichte.
Wir führen Emissionsmessungen an Anlagen nach TA Luft und den BImSchVen durch. Die branchenspezifischen Besonderheiten Ihrer Anlage werden somit berücksichtigt. Im Fokus stehen vor allem Betreiber*innen von:
► Feuerungsanlagen (Industrie-, Biomasse- oder Gasturbinenanlagen)
► Chemischen und verfahrenstechnischen Anlagen
► Abfallbehandlungs- und Verbrennungsanlagen
► Metallverarbeitung, Gießereien
► Tierhaltungs- und Biogasanlagen
► Steinbrüchen, Brecheranlagen und weiteren mineralverarbeitenden Betrieben
Mit präzisen Messungen und klar aufgebauten Berichten helfen wir Ihnen, Ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Ganz nebenbei verschaffen wir Ihnen ein transparentes Bild über das Emissionsverhalten Ihrer Anlagen.
Sie erhalten Berichte, die sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dokumentieren als auch für Zertifizierungen wie ISO 14001 oder EMAS verwendet werden können.
Die Messdaten bilden eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidungen, zum Beispiel bei der Brennstoffauswahl, der Optimierung des Anlagenbetriebs oder bei Investitionen in die Abgasreinigung.
Messungen
► Emissionsmessungen nach BImSchG und TA Luft
► Feuerraumtemperaturmessungen (Temperatur in der Nachbrennzone)
► Abnahmemessungen (Leistungs- und Garantienachweis)
Prüfungen
► Funktionsprüfungen und Kalibrierungen kontinuierlich registrierender Messgeräte
► Eignungsprüfungen von Messgeräten
Dokumentation und Gutachten
► Einbaubescheinigungen für kontinuierlich arbeitende Emissionsmessgeräte (Prüfung des Gerätekonzepts, Wahl des Einbauorts, Anordnung von Vergleichsmessstellen)
Emissionsmessungen im Sinne des BImSchG sind Pflichtmessungen, mit denen Sie nachweisen, dass Ihre Anlage die Grenzwerte einhält.
Sie erfassen Art, Menge und Konzentration von Schadstoffen im Abgas einer Anlage (z. B. Staub, Stickoxide, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, organische Verbindungen oder bei Bedarf Formaldehyd).
Eine Anlage nach BImSchG ist jede Betriebsstätte oder Einrichtung, von der Umwelteinwirkungen ausgehen können.
Dazu zählen auch Bauwerke, Maschinen und technische Geräte, die in diesem Zusammenhang eingesetzt werden.
Eine Messstelle nach BImSchG ist eine behördlich anerkannte Stelle, die Emissionsmessungen rechtssicher durchführen darf.
TÜV SÜD ist bundesweit bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG und deckt das gesamte Spektrum relevanter Emissionsmessungen ab.
Ob Sie messpflichtig sind, hängt von Anlagentyp, Genehmigungsstatus und Leistung ab:
► Genehmigungsbedürftige Anlagen: Genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV müssen regelmäßige Emissionsmessungen durchführen
► Anlagen ohne Genehmigungspflicht: Diese Anlagen können nach TA Luft messpflichtig sein
► Anlagentyp und Leistung: Anlagentyp und Leistung bestimmen Art und Umfang der Messungen (z. B. Feuerungsanlagen ab bestimmter Feuerungswärmeleistung)
► Neuanlagen: Bei Neuanlagen sind Abnahme- und Erstmessungen erforderlich
► Änderungen: Änderungen an Bestandsanlagen können zusätzliche Messungen auslösen
Unsere Gutachten orientieren sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken, darunter:
✓ TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
✓ 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen)
✓ 17. BImSchV (Abfallverbrennungsanlagen)
✓ 27. BImSchV (Krematorien)
✓ 30. BImSchV (biologische Abfallbehandlung)
✓ 31. BImSchV (Lösemittelverordnung)
✓ 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen)
✓ Weitere nationale und europäische Vorschriften, z. B. EU-IED-Richtlinie
Die Messintervalle sind gesetzlich festgelegt und reichen in der Regel von jährlich bis alle drei Jahre. Sie werden bestimmt durch:
► den Genehmigungsbescheid der zuständigen Behörde
► die jeweils einschlägige BImSchV (z. B. 13., 17., 44. BImSchV)
► Vorgaben der TA Luft für bestimmte Anlagentypen
Bei kontinuierlicher Emissionsüberwachung kommen regelmäßige Funktionsprüfungen und Kalibrierungen hinzu.
Bei Verstößen gegen Messpflichten drohen unter anderem
► Bußgelder von bis zu mehreren Tausend Euro
► Behördliche Auflagen zur Nachbesserung
► Betriebsbeschränkungen oder im Extremfall Stilllegung
► Verlust von Zertifizierungen (z. B. ISO 14001, EMAS)
► Haftungsrisiken bei Umweltschäden
Mit regelmäßigen, normenkonformen Emissionsmessungen und rechtssicheren Gutachten reduzieren Sie diese Risiken erheblich.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.
Emissionsmessungen nach BImSchG sind für viele Anlagenbetreiber*innen Pflicht und geben Ihnen zugleich die Sicherheit, behördliche Vorgaben zuverlässig zu erfüllen.
Wir kümmern uns um Messung, Auswertung und Dokumentation. Die Unterlagen bereiten wir so auf, dass sie den Erwartungen der Aufsichtsbehörden entsprechen. Das reduziert Rückfragen, Nachforderungen und Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.