nach TA Luft und BImSchG einschließlich BImSchV
nach TA Luft und BImSchG einschließlich BImSchV
Sie planen die Neuerrichtung oder Änderung bzw. Kapazitätserweiterungen einer nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen Anlage? Dann benötigen Sie in der Regel ein Fachgutachten im Bereich Luftreinhaltung. Gerne unterstützen unsere Sachverständigen für Luftreinhaltung Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung und fachlichen Expertise – von der Erhebung relevanter Daten bis zur fertigen Gutachtenerstellung.
✓ dient sowohl Behörden als auch Betreibern und Planern zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
✓ bietet Ihnen Planungs- und Rechtssicherheit
✓ unterstützt bei der Auswahl geeigneter Emissionsminderungsmaßnahmen
✓ schafft eine fundierte Basis für die Behördenkommunikation
✓ unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
Fachgutachten zur Luftreinhaltung können für eine Vielzahl von Anlagenarten erforderlich sein, u. a.:
► Feuerungsanlagen (z. B. Industrie-, Biomasse- oder Gasturbinenanlagen)
► Chemische und verfahrenstechnische Anlagen
► Abfallbehandlungs- und Verbrennungsanlagen
► Anlagen der Metallverarbeitung, Gießereien
► Tierhaltungsanlagen und Biogasanlagen
► Steinbrüche, Brecheranlagen und sonstige mineralverarbeitende Betriebe
Unsere Gutachten orientieren sich stets an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken, u. a.:
✓ TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
✓ 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen)
✓ 17. BImSchV (Abfallverbrennungsanlagen)
✓ 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen)
✓ Weitere nationale und europäische Vorschriften, z. B. IED-Richtlinie
Je nach Aufgabenstellung enthält das Fachgutachten u. a. folgende Leistungen:
► Ermittlung der Emissionen, ggf. inklusive Abgasvolumenstromberechnung mittels Verbrennungsrechnung
► Bewertung der Vorsorgeanforderungen, insbesondere:
Anforderungen an die Emissionsminderung und Emissionsbegrenzung
Anforderungen an die Ableitung von Abgasen
Anforderungen an die Messung und Überwachung
► Bewertung der Schutzanforderungen, insbesondere:
Prüfung auf Einhaltung der Bagatellmassenströme (Tabelle 7 TA Luft)
Einhaltung der Immissionswerte nach Nr. 4 oder Anhang 7 TA Luft
Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft
► Formulierung von Nebenbestimmungen / Auflagen für den Genehmigungsbescheid
Hinweis: Bei Bedarf integrieren wir in das Fachgutachten eine Schornsteinhöhenberechnung gemäß Nr. 5.5 TA Luft sowie die Durchführung einer Ausbreitungsrechnung (Immissionsprognose) nach Anhang 2 TA Luft.
Mit uns setzen Sie auf:
➥ 1. Ganzheitliche Begleitung: Wir unterstützen Sie über alle Phasen des Genehmigungsverfahrens hinweg und stellen sicher, dass das Fachgutachten alle Anforderungen erfüllt.
➥ 2. Fachkompetenz & Erfahrung: Unsere Sachverständigen verfügen über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung in zahlreichen Projekten verschiedenster Branchen.
➥ 3. Anlagenspezifisches Know-how durch interdisziplinäre Expertenteams
➥ 4. Synergieeffekte: Profitieren Sie von unserem breiten Leistungsportfolio (z. B. Lärmschutz, Anlagensicherheit, UVP-Berichte) – alles aus einer Hand.
➥ 5. Verlässlichkeit & Qualität: Wir sind Ihr kompetenter Partner – von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.